Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
„Gemäß § 91 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Frau Andrea Faske aufgrund der Verzichtserklärung gegenüber dem Bürgermeister (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG) ihren Sitz im Ortsrat Langförden mit sofortiger Wirkung verliert.“
Sachverhalt:
Frau Andrea Faske hat mit Schreiben vom 09.12.2023 dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie auf ihr Mandat als Ortsratsmitglied verzichtet. Gemäß § 91 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert sie damit ihren Sitz im Ortsrat Langförden.
Nach § 91 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Ortsrat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und 6 bis 8 vorliegt. Die Voraussetzung des § 52 Abs. 1 Nr. 1 liegt hier vor.
Frau Faske ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.