„Wohnen westlich des Mühlendamms'', 2. Erschließungsabschnitt
Beschlussempfehlung:
„Die
städtischen Grundstücke im 2. Erschließungsabschnitt des Wohnbaugebietes
Mühlendamm, B-Plan Nr. 57L „Wohnen westlich des Mühlendamms“ werden zum
Kaufpreis von 110,00 €/m² angeboten. Im Kaufpreis ist der Beitrag für den Straßenbau,
den Schmutz- und Regenwasserkanal sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
nach §1A BauGB einhalten.
Das Verkaufsverbot beträgt 10 Jahre ab
Fertigstellung des Wohnhauses. Vom Käufer sind die jeweiligen Vermessungskosten
sowie Vertragsnebenkosten mit Abschluss des Kaufvertrages zu erstatten.
Die sieben Grundstücke im 2. Erschließungsabschnitt des B-Plans Nr. 57L sollen zusammen mit den Restgrundstücke des Baugebiets Deindrup, den Restgrundstücken im Baugebiet Mühlendamm (B-Plan Nr. 57L, 1. Erschließungsabschnitt), sowie des ggf. noch vorhandenen Restgrundstücks im Baugebiet Jans-Döpe vergeben werden.“
Sachverhalt:
Durch den
Ankauf einer weiteren Grundstücksfläche entlang des Mühlendammes im Bereich des
B-Planes Nr. 57L „Wohnen westlich des Mühlendamms“ ist es nunmehr möglich,
sieben weitere Baugrundstücke in diesem Wohnbaugebiet zum Verkauf anbieten zu
können. Dieser weitere Erschließungsabschnitt im nördlichen Bereich des
Baugebietes wird aktuell realisiert, sodass die Grundstücke kurzfristig
angeboten werden können.
Bereits
bei der Festlegung der Abgabebedingungen für den 1. Teilabschnitt mit
Beschlussfassung vom 12.04.2021, Beschlussvorlagen-Nr. 2021/0107 wurde der
Ankauf der Flächen in der Kalkulation berücksichtigt. Der Verwaltung ist es
gelungen, die Teilfläche entlang des Mühlendammes zu den kalkulierten
Kaufpreisen aus 2021 zu erwerben. Die seinerzeit bereits erfolgte Kalkulation
kann daher auch als Grundlage zur Festlegung der jetzigen Abgabebedingungen
berücksichtigt werden.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, die sieben Grundstücke im 2.
Erschließungsabschnitt aufgrund durchgeführter Kalkulation vollerschlossen für
110,00 €/m² zum Verkauf anzubieten.
Aufgrund der unterschiedlichen satzungsgemäßen
Beiträge, die beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages jeweils in einer Summe
zu zahlen sind, wird hier vom Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages abgeraten.
Darüber hinaus verfügt die Stadt Vechta noch
über Restgrundstücke im Bereich des Baugebiets Deindrup (B-Plan Nr. 58L), des
Baugebiets Mühlendamm (B-Plan Nr. 57L, 1. Erschließungsabschnitt) sowie ggf.
noch über ein Restgrundstück im Bereich Jans-Döpe (B-Plan Nr. 49L).