Betreff
Mehrjahresprogramm zur Sanierung und Ausgestaltung der Schulen in Trägerschaft der Stadt
Vechta für eine zukunftsweisende optimierte Nutzung;
hier: Christophorusschule
Vorlage
40/019/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entwicklung der Christophorusschule ein VgV-Verfahren einzuleiten.

Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die konkretisierten Ausbaupläne mit Kosten dem Schulausschuss erneut vorgestellt.“


Sachverhalt:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 (VA am 27.09.2022) die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Christophorusschule ein Konzept zur Entwicklung einer Dreizügigkeit der Christophorusschule zu erarbeiten. In der Zwischenzeit haben neben Gesprächen mit der Schule auch interne Prüfungen und die Erarbeitung erster Vorkonzepte sowie rechtliche Abstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde stattgefunden. Die aktuellen Schätzungen für den Ausbau der Christophorusschule belaufen sich -je nach Art des Ausbaus- auf grob zwischen 2,5 und 3,3 Millionen Euro. Diese Prognose erfolgte aufgrund der ermittelten notwendigen m². Die Kosten sind im weiteren Verfahren noch absolut variabel, da die vorhandene Baustruktur und die Grundstückverhältnisse die Kosten erheblich beeinflussen können.

Aufgrund dieser Kostenschätzung wird voraussichtlich ein VgV Verfahren notwendig. Die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung) muss von jedem öffentlichen Auftraggeber angewendet werden, sobald der Wert eines öffentlichen Auftrags den geltenden Schwellenwert erreicht oder überschritten hat. Dieser beträgt bei Architekten- und Ingenieurleistungen derzeit 221.000,00 € netto.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: I1.400032.500

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

15.000,- € für das VgV Verfahren

Folgekosten

Finanzierung

HH-Plan 2024

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein