Vechta für eine zukunftsweisende optimierte Nutzung;
hier: Christophorusschule
Beschlussempfehlung:
Der
Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Entwicklung der Christophorusschule ein
VgV-Verfahren einzuleiten.
Nach
Abschluss dieses Verfahrens werden die konkretisierten Ausbaupläne mit Kosten
dem Schulausschuss erneut vorgestellt.“
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 (VA am
27.09.2022) die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Christophorusschule
ein Konzept zur Entwicklung einer Dreizügigkeit der Christophorusschule zu
erarbeiten. In der Zwischenzeit haben neben Gesprächen mit der Schule auch
interne Prüfungen und die Erarbeitung erster Vorkonzepte sowie rechtliche
Abstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde stattgefunden. Die aktuellen
Schätzungen für den Ausbau der Christophorusschule belaufen sich -je nach Art
des Ausbaus- auf grob zwischen 2,5 und 3,3 Millionen Euro. Diese Prognose
erfolgte aufgrund der ermittelten notwendigen m². Die Kosten sind im weiteren
Verfahren noch absolut variabel, da die vorhandene Baustruktur und die Grundstückverhältnisse
die Kosten erheblich beeinflussen können.
Aufgrund dieser Kostenschätzung wird voraussichtlich ein VgV Verfahren
notwendig. Die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge –
Vergabeverordnung) muss von jedem öffentlichen Auftraggeber angewendet werden,
sobald der Wert eines öffentlichen Auftrags den geltenden Schwellenwert
erreicht oder überschritten hat. Dieser beträgt bei Architekten- und
Ingenieurleistungen derzeit 221.000,00 € netto.