hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussempfehlung:
Der
Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die Stadt Vechta gewährt Bildungsträgern
für die Durchführung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- (1.000,-
€) und Realschulabschlusses (1.500,- €) die in der Richtlinie des Landkreises
Vechta aufgeführte Förderung als Wohnsitzkommune. Die Auszahlung erfolgt auf
Grundlage einer Rechnungsstellung nach Vorlage eines Finanzierungsplans.“
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren führt die
Kreisvolkshochschule bereits erfolgreich Schulkurse zum nachträglichen Erwerb
des Haupt- und Realschulabschlusses durch. Dieses Projekt, an dem auch Personen
aus Vechta teilnehmen, hat die Stadt Vechta in den vergangenen Jahren mit
1.000,- € je Teilnehmer/in unterstützt. Letztmalig hatte der Schulausschuss am
08.11.2018 (Verwaltungsausschuss am 21.11.2018) beschlossen, diese Kurse für
weitere 5 Jahre (bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023) mit je 1.000,- € je Teilnehmer/in
aus Vechta zu unterstützen. Auch das Ludgerus-Werk e.V. Lohne möchte zukünftig
für Geflüchtete und Geringqualifizierte einen Hauptschulabschlusskurs anbieten
und hat mit Schreiben vom 04.12.2023 eine Bezuschussung bezüglich der
Teilnehmenden aus Vechta beantragt.
Der Landkreis Vechta hat im Jahr 2023 eine
neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im
Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta beschlossen. Unter Nr.
2.7 und 2.8 dieser Richtlinie, welche als Anlage beigefügt ist, wird nun
erstmalig die Förderung zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und
Realschulabschlusses aufgenommen. Unter Nr. 4.3.c. wird aufgeführt, dass die
Beteiligung der Wohnsitzkommune Voraussetzung für eine Zuwendung des Landkreises
Vechta ist. Die Beteiligung der Kommune beläuft sich nach dieser Richtlinie auf
1.000,- € für den Haupt- und 1.500,- € für den Realschulabschluss. Der
Kostenunterschied kommt dadurch zustande, dass der nachträgliche
Realschulabschluss keine Förderung über den Bildungsgutschein erhält.
Um für alle Beteiligten eine
Planungssicherheit zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass
derartige Kurse -bei einer Unterstützung des Landkreises Vechta- mit jeweils
1.000,- € für den nachträglichen Hauptschulabschluss und 1.500,- € für den
nachträglichen Realschulabschluss gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt
jeweils am Ende eines Schuljahres nach entsprechender Rechnungsstellung des
jew. Trägers unter Vorlage eines Finanzierungsplanes. Es wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen diese Zuwendung an den Fortbestand der Landkreisförderung
anzupassen. So lange die Zuwendung über den Landkreis Vechta unverändert
besteht, wird die Ko-Finanzierung der Stadt Vechta entsprechend zugesichert.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme sind bislang nicht verlässlich zu
prognostizieren. In den vergangenen Jahren handelte es sich i.d.R. um 10-15
TeilnehmerInnen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein |
Haushaltsposition: P1.271000.001 |
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Gesamtkosten der Maß- nahme (ohne Folgekosten) ca. 20.000,- € |
Folgekosten |
Finanzierung HH-Plan 2024 ff. |
Erfolgte Veranschlagung: |