Betreff
Nachträglicher Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
40/021/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Stadt Vechta gewährt Bildungsträgern für die Durchführung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- (1.000,- €) und Realschulabschlusses (1.500,- €) die in der Richtlinie des Landkreises Vechta aufgeführte Förderung als Wohnsitzkommune. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer Rechnungsstellung nach Vorlage eines Finanzierungsplans.“

 

Sachverhalt:

Seit vielen Jahren führt die Kreisvolkshochschule bereits erfolgreich Schulkurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses durch. Dieses Projekt, an dem auch Personen aus Vechta teilnehmen, hat die Stadt Vechta in den vergangenen Jahren mit 1.000,- € je Teilnehmer/in unterstützt. Letztmalig hatte der Schulausschuss am 08.11.2018 (Verwaltungsausschuss am 21.11.2018) beschlossen, diese Kurse für weitere 5 Jahre (bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023) mit je 1.000,- € je Teilnehmer/in aus Vechta zu unterstützen. Auch das Ludgerus-Werk e.V. Lohne möchte zukünftig für Geflüchtete und Geringqualifizierte einen Hauptschulabschlusskurs anbieten und hat mit Schreiben vom 04.12.2023 eine Bezuschussung bezüglich der Teilnehmenden aus Vechta beantragt.

 

Der Landkreis Vechta hat im Jahr 2023 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta beschlossen. Unter Nr. 2.7 und 2.8 dieser Richtlinie, welche als Anlage beigefügt ist, wird nun erstmalig die Förderung zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses aufgenommen. Unter Nr. 4.3.c. wird aufgeführt, dass die Beteiligung der Wohnsitzkommune Voraussetzung für eine Zuwendung des Landkreises Vechta ist. Die Beteiligung der Kommune beläuft sich nach dieser Richtlinie auf 1.000,- € für den Haupt- und 1.500,- € für den Realschulabschluss. Der Kostenunterschied kommt dadurch zustande, dass der nachträgliche Realschulabschluss keine Förderung über den Bildungsgutschein erhält.

 

Um für alle Beteiligten eine Planungssicherheit zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass derartige Kurse -bei einer Unterstützung des Landkreises Vechta- mit jeweils 1.000,- € für den nachträglichen Hauptschulabschluss und 1.500,- € für den nachträglichen Realschulabschluss gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils am Ende eines Schuljahres nach entsprechender Rechnungsstellung des jew. Trägers unter Vorlage eines Finanzierungsplanes. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen diese Zuwendung an den Fortbestand der Landkreisförderung anzupassen. So lange die Zuwendung über den Landkreis Vechta unverändert besteht, wird die Ko-Finanzierung der Stadt Vechta entsprechend zugesichert. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme sind bislang nicht verlässlich zu prognostizieren. In den vergangenen Jahren handelte es sich i.d.R. um 10-15 TeilnehmerInnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja       nein    

Haushaltsposition: P1.271000.001

 

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

 

ca. 20.000,- €

 

Folgekosten

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Plan 2024 ff.

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 

 ja

 nein