Betreff
Geschwister-Scholl-Oberschule;
hier: Antrag der GSO vom 22.12.2023 auf Bezuschussung von elternfinanzierten iPads an der GSO Vechta
Vorlage
40/022/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Anschaffung von elternfinanzierten IPads ab Jahrgang 7 an der GSO wird nach dem vorgestellten „Vechtaer Modell“ durch die Stadt Vechta bezuschusst.

 

Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt der Zuschuss je Schüler/Schülerin und IPad maximal 103,20 Euro je Schuljahr für die Dauer von drei Schuljahren.

 

Der Mindeststandard für ein IPad und damit auch der Zuschussbetrag für den darauf folgenden Jahrgang sieben ist von der Verwaltung in Absprache mit der Schule festzulegen und dem Schulausschuss mitzuteilen.“

 

 

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung beantragt die Geschwister-Scholl-Oberschule, den Schulalltag den gesellschaftlichen Herausforderungen dahingehend anzupassen und die Schüler und Schülerinnen mit mobilen Endgeräten (iPads) auszustatten. Der Antrag vom 22.12.2023 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die GSO Vechta beantragt die Bezuschussung von elternfinanzierten iPads für das im August 2024 beginnende Schuljahr 2024/2025. Zunächst soll die 1:1 Ausstattung des Jahrgangs 7 und in den Folgejahren aufsteigend weiter umgesetzt werden, sodass in drei Jahren alle Klassen ab Jahrgang 7 mit entsprechenden Geräten ausgestattet sein werden.

 

Die Entscheidung für eine Elternfinanzierung und gegen die Anschaffung von Poolgeräten der Schule begründet sich darin, dass die Schüler und Schülerinnen erfahrungsgemäß mit Pool- bzw. Leihgeräten weniger sorgsam umgehen, wie mit Geräten die in Ihrem Eigentum stehen. Bei Leihgeräten kommt es häufiger zu Defekten. Außerdem wird das Verantwortungsbewusstsein der Schüler gefördert, ihr Arbeitsmaterial (iPad) vernünftig zu behandeln und zu pflegen.

 

Die Schülerschaft der GSO Vechta zeichnet sich durch eine Heterogenität im Hinblick auf die Herkunft, den sozialen Hintergrund sowie die finanziellen Möglichkeiten der Elternhäuser aus.

 

Die für die Anschaffung entstehenden Kosten stellt viele Familien vor eine große finanzielle Herausforderung. Faktisch ist es so, dass die Anschaffung von Tablets nicht über das Bildungs- und Teilhabeprogramm (BUT) gefördert wird, da Tablets in Niedersachsen nicht als Lernmittel anerkannt sind.

 

Daher wurde in einem Arbeitskreis, bestehend aus der Schulleitung, Lehrkräften und dem Schulträger, nach einer Finanzierungsmöglichkeit gesucht, welche die Anschaffung von iPads für alle Familien tragbar macht.

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde das Finanzierungsmodell der Region Hannover und das Wiesbadener-Modell in Betracht gezogen.

 

Modell Region Hannover:

Die Eltern können die Endgeräte über die Gesellschaft für digitale Bildung finanzieren bzw. kaufen. Familien, die einen Anspruch auf Leistungen über Bildung und Teilhabe haben, werden von der Landeshauptstadt bei der Anschaffung des Gerätes finanziell unterstützt. 40% der Kosten werden von der Familie des Kindes getragen. Die restlichen 60% des Preises werden von der Stadt Hannover gezahlt. Die Familien sind in der Pflicht, die Nachweise über ihren Anspruch auf Leistungen über Bildung und Teilhabe bei der Gesellschaft für digitale Bildung zu erbringen. Verfällt der Anspruch auf diese Leistungen müssen die Familien den vollen Preis bezahlen. Mit Kauf des Gerätes gehen diese sofort in den Besitz der Familie über.

 

Modell Wiesbaden:

Die Eltern können die Endgeräte bei einem Dienstleister finanzieren. Die monatliche Rate des zu erwerbenden Paketes wird von der Stadt Wiesbaden auf 10 Euro gedeckelt. Dies gilt unabhängig von den finanziellen Voraussetzungen für alle Erziehungsberechtigten. Mit Kauf des Gerätes gehen diese sofort in den Besitz der Familie über. Für die Familien, die einen Anspruch auf Leistungen über Bildung und Teilhabe haben, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder leihen diese sich kostenlos ein Endgerät für den Zeitraum des Schulbesuches oder sie zahlen auch die monatliche Rate von 10 Euro. Letzteres führt dazu, dass das Gerät auch in den Besitz der Familien übergeht.

 

Aufgrund der eingangs bereits dargestellten heterogenen Schülerschaft und der vielen unterjährigen Zu- und Abgänge von Schülern (bedingt durch Saisonarbeitskräfte, Flüchtlingsentwicklung etc.) sind die beiden Modelle aus Sicht des Arbeitskreises nicht direkt auf die GSO Vechta anwendbar. Insbesondere hat die Erfahrung gezeigt, dass Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket von vielen Familien trotz Anspruchsberechtigung nicht beantragt werden oder die Hürde der Beantragung zu hoch ist. Darüber hinaus werden Familien, deren Einkommen nur knapp über der BUT Grenze liegt, durch ein derartiges Modell benachteiligt, da eine Förderung für sie nicht in Betracht kommt und die Kosten ohne finanzielle Unterstützung aufzuwenden wären. Insbesondere aus Gründen der Chancengleichheit ist es für den Arbeitskreis wichtig, ein modifiziertes auf die Gegebenheiten der GSO abgestimmtes Modell zu entwickeln, das sog. „Vechtaer Modell“.

 

Vechtaer Modell:

Die Eltern kaufen ein iPad, welches den dargelegten Mindestanforderungen der Ausstattung entspricht (s.u.). Dabei können die Endgeräte entweder über die Gesellschaft für digitale Bildung, andere Onlinehändler oder im lokalen Handel gekauft oder finanziert werden. Dieser Kauf wird von der Stadt Vechta mit 50% des Kaufpreises bezuschusst. Mit Kauf des Gerätes geht dieses sofort in den Besitz der Familien über. Bei einem Kauf über die Gesellschaft für digitale Bildung kann das iPad finanziert werden. Die Kosten für ein iPad der 9. Generation liegen aktuell bei 17,20€ im Monat bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Bei einer Bezuschussung von 50 % würden davon 8,60 € monatlich von der Stadt Vechta übernommen. Das Vechtaer Modell finanziert alle iPads mit 50 %, unabhängig davon, ob eine Familie einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.

 

Um ein vergleichbares und effektives Arbeiten zu ermöglichen, müssen gewisse Mindeststandards bei der Ausstattung erfüllt werden. Als Mindeststandart wurde definiert:

• iPad (9.Generation, 64 GB)

• Deqster, Logi oder Apple Pencil (weitere Alternativen möglich)

• Schutzhülle

• Versicherung

• Optional: Tastaturhülle

 

Die iPads müssen als DEP Gerät angeschafft bzw. in diesen Zustand versetzt werden, um über das Programm JAMF-School zentral verwaltet zu werden.

 

Den Eltern steht es selbstverständlich frei, ein iPad einer höherwertigen Generation anzuschaffen. Der Zuschuss ermittelt sich auf Grundlage der Kosten für ein iPad, welches dem Mindeststandard entspricht. Die Eltern erhalten als Zuschuss 50 % des Kaufpreises über einen Zeitraum von drei Jahren (drei Auszahlungen). Sofern diese Anschaffung trotz der Unterstützung für einige Eltern nicht leistbar oder gewünscht ist, wird es darüber hinaus die Möglichkeit geben, sich vorhandene „Poolgeräte“ auszuleihen.

 

Als Grundlage für die nachfolgende Kalkulation der Kosten für das Vechtaer Modell wird eine Schülerzahl im Schuljahr 2024/2025 von 110 Schülerinnen und Schülern angenommen und es wird davon ausgegangen, dass alle Erziehungsberechtigten das Angebot der Bezuschussung durch die Stadt Vechta annehmen werden. Sollte das nicht der Fall sein, sinken die Kosten der Stadt Vechta entsprechend.

 

Als Preisgrundlage wurden die monatlichen Finanzierungsraten bzw. Preisangaben (inkl. Skonto) der Gesellschaft für digitale Bildung gewählt. Ein Kauf bei einem anderen lokalen Anbieter oder Onlinehändler, kann je nach Angebotslage in der Anschaffung günstiger sein. Auch das Mitbringen und Verwenden von Endgeräten anderer Hersteller ist möglich. Die Berechnung bezieht sich auf eine Finanzierungslaufzeit von drei Jahren, danach ist das iPad bezahlt. Nach drei Jahren endet die Bezuschussung durch die Stadt Vechta. Das Gerät verbleibt im Eigentum der Familien.

 

„Vechtaer Modell“

Kostenbeitrag Eltern

pro Jahr

iPad 9. Generation

iPad 10. Generation

17,20€  * 0,5 * 12 Monate= 103,20€

21,70€ * 0,5 * 12 Monate=130,20€

 

Für die Stadt belaufen sich die jährlichen Kosten pro Jahrgang und Jahr aktuell auf 11.352,00€  (103,20€ * 110 Schüler) bei einem iPad der 9. Generation. Sollte die 10. Generation als Mindeststandard definiert werden, so wären die Kosten entsprechend höher.

 

Perspektivisch kommen also folgende Kosten auf die Stadt Vechta zu:

 

Schuljahr

Jahrgang

iPad

9. Generation

iPad

10. Generation

2024/2025

Klasse 7

11.352,- €

14.322,- €

2025/2026

Klasse 7, 8

22.704,- €

28.644,- €

2026/2027

Klasse 7, 8, 9

34.056,- €

42.966,- €

2027/2028

Klasse 7, 8, 9

34.056,- €

42.966,- €

 

Die Schulleitung hat bereits bei einem ersten Elterninformationsabend für die Erziehungsberechtigten des zukünftigen Jahrgangs 7 die Meinungen der Eltern zu dieser Entwicklung abgefragt. Die Resonanz der Eltern ist laut der Schulleitung durchweg positiv.

 

In der Schulausschusssitzung wird die Schule über die pädagogischen Hintergründe sowie den didaktisch-methodischen Einsatz von iPads im Schulalltag berichten. Außerdem wird ein Ausblick zu den langfristigen Plänen für die Unterrichts- und Schulentwicklung gegeben.

 

Der Landkreis Vechta fördert diese Zuwendung mit 60 % im Rahmen der Schulsachkosten.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: I1.400041.510

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

 

11.352,- € in 2024, davon 60 % Förderung durch Landkreis, verbleiben 4.540,80 € eigene Kosten.

Folgekosten

 

ja

Finanzierung

 

HH-Plan

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein