hier: Antrag der GSO vom 22.12.2023 auf Bezuschussung von elternfinanzierten iPads an der GSO Vechta
Beschlussempfehlung:
Der
Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die Anschaffung von elternfinanzierten IPads ab Jahrgang 7 an der GSO
wird nach dem vorgestellten „Vechtaer Modell“ durch die Stadt Vechta bezuschusst.
Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt der Zuschuss je Schüler/Schülerin
und IPad maximal 103,20 Euro je Schuljahr für die Dauer von drei Schuljahren.
Der Mindeststandard für ein IPad und damit auch der Zuschussbetrag für
den darauf folgenden Jahrgang sieben ist von der Verwaltung in Absprache mit
der Schule festzulegen und dem Schulausschuss mitzuteilen.“
Sachverhalt:
Vor dem
Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung beantragt die
Geschwister-Scholl-Oberschule, den Schulalltag den gesellschaftlichen
Herausforderungen dahingehend anzupassen und die Schüler und Schülerinnen mit
mobilen Endgeräten (iPads) auszustatten. Der Antrag vom 22.12.2023 ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die GSO
Vechta beantragt die Bezuschussung von elternfinanzierten iPads für das im
August 2024 beginnende Schuljahr 2024/2025. Zunächst soll die 1:1 Ausstattung
des Jahrgangs 7 und in den Folgejahren aufsteigend weiter umgesetzt werden,
sodass in drei Jahren alle Klassen ab Jahrgang 7 mit entsprechenden Geräten
ausgestattet sein werden.
Die
Entscheidung für eine Elternfinanzierung und gegen die Anschaffung von
Poolgeräten der Schule begründet sich darin, dass die Schüler und Schülerinnen
erfahrungsgemäß mit Pool- bzw. Leihgeräten weniger sorgsam umgehen, wie mit
Geräten die in Ihrem Eigentum stehen. Bei Leihgeräten kommt es häufiger zu
Defekten. Außerdem wird das Verantwortungsbewusstsein der Schüler gefördert,
ihr Arbeitsmaterial (iPad) vernünftig zu behandeln und zu pflegen.
Die
Schülerschaft der GSO Vechta zeichnet sich durch eine Heterogenität im Hinblick
auf die Herkunft, den sozialen Hintergrund sowie die finanziellen Möglichkeiten
der Elternhäuser aus.
Die für
die Anschaffung entstehenden Kosten stellt viele Familien vor eine große
finanzielle Herausforderung. Faktisch ist es so, dass die Anschaffung von
Tablets nicht über das Bildungs- und Teilhabeprogramm (BUT) gefördert wird, da
Tablets in Niedersachsen nicht als Lernmittel anerkannt sind.
Daher
wurde in einem Arbeitskreis, bestehend aus der Schulleitung, Lehrkräften und
dem Schulträger, nach einer Finanzierungsmöglichkeit gesucht, welche die
Anschaffung von iPads für alle Familien tragbar macht.
Im Rahmen
der Arbeitsgruppe wurde das Finanzierungsmodell der Region Hannover und das
Wiesbadener-Modell in Betracht gezogen.
Modell
Region Hannover:
Die Eltern
können die Endgeräte über die Gesellschaft für digitale Bildung finanzieren
bzw. kaufen. Familien, die einen Anspruch auf Leistungen über Bildung und
Teilhabe haben, werden von der Landeshauptstadt bei der Anschaffung des Gerätes
finanziell unterstützt. 40% der Kosten werden von der Familie des Kindes
getragen. Die restlichen 60% des Preises werden von der Stadt Hannover gezahlt.
Die Familien sind in der Pflicht, die Nachweise über ihren Anspruch auf
Leistungen über Bildung und Teilhabe bei der Gesellschaft für digitale Bildung
zu erbringen. Verfällt der Anspruch auf diese Leistungen müssen die Familien
den vollen Preis bezahlen. Mit Kauf des Gerätes gehen diese sofort in den
Besitz der Familie über.
Modell
Wiesbaden:
Die Eltern
können die Endgeräte bei einem Dienstleister finanzieren. Die monatliche Rate
des zu erwerbenden Paketes wird von der Stadt Wiesbaden auf 10 Euro gedeckelt.
Dies gilt unabhängig von den finanziellen Voraussetzungen für alle
Erziehungsberechtigten. Mit Kauf des Gerätes gehen diese sofort in den Besitz
der Familie über. Für die Familien, die einen Anspruch auf Leistungen über
Bildung und Teilhabe haben, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder leihen diese
sich kostenlos ein Endgerät für den Zeitraum des Schulbesuches oder sie zahlen
auch die monatliche Rate von 10 Euro. Letzteres führt dazu, dass das Gerät auch
in den Besitz der Familien übergeht.
Aufgrund
der eingangs bereits dargestellten heterogenen Schülerschaft und der vielen
unterjährigen Zu- und Abgänge von Schülern (bedingt durch Saisonarbeitskräfte,
Flüchtlingsentwicklung etc.) sind die beiden Modelle aus Sicht des
Arbeitskreises nicht direkt auf die GSO Vechta anwendbar. Insbesondere hat die
Erfahrung gezeigt, dass Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket von
vielen Familien trotz Anspruchsberechtigung nicht beantragt werden oder die
Hürde der Beantragung zu hoch ist. Darüber hinaus werden Familien, deren
Einkommen nur knapp über der BUT Grenze liegt, durch ein derartiges Modell
benachteiligt, da eine Förderung für sie nicht in Betracht kommt und die Kosten
ohne finanzielle Unterstützung aufzuwenden wären. Insbesondere aus Gründen der
Chancengleichheit ist es für den Arbeitskreis wichtig, ein modifiziertes auf
die Gegebenheiten der GSO abgestimmtes Modell zu entwickeln, das sog. „Vechtaer
Modell“.
Vechtaer Modell:
Die Eltern
kaufen ein iPad, welches den dargelegten Mindestanforderungen der Ausstattung
entspricht (s.u.). Dabei können die Endgeräte entweder über die Gesellschaft
für digitale Bildung, andere Onlinehändler oder im lokalen Handel gekauft oder
finanziert werden. Dieser Kauf wird von der Stadt Vechta mit 50% des
Kaufpreises bezuschusst. Mit Kauf des Gerätes geht dieses sofort in den Besitz
der Familien über. Bei einem Kauf über die Gesellschaft für digitale Bildung
kann das iPad finanziert werden. Die Kosten für ein iPad der 9. Generation
liegen aktuell bei 17,20€ im Monat bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Bei einer
Bezuschussung von 50 % würden davon 8,60 € monatlich von der Stadt Vechta
übernommen. Das Vechtaer Modell finanziert alle iPads mit 50 %, unabhängig
davon, ob eine Familie einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.
Um ein
vergleichbares und effektives Arbeiten zu ermöglichen, müssen gewisse
Mindeststandards bei der Ausstattung erfüllt werden. Als Mindeststandart wurde
definiert:
• iPad (9.Generation, 64 GB)
• Deqster, Logi oder Apple Pencil (weitere Alternativen möglich)
• Schutzhülle
• Versicherung
• Optional: Tastaturhülle
Die iPads
müssen als DEP Gerät angeschafft bzw. in diesen Zustand versetzt werden, um
über das Programm JAMF-School zentral verwaltet zu werden.
Den Eltern
steht es selbstverständlich frei, ein iPad einer höherwertigen Generation
anzuschaffen. Der Zuschuss ermittelt sich auf Grundlage der Kosten für ein
iPad, welches dem Mindeststandard entspricht. Die Eltern erhalten als Zuschuss
50 % des Kaufpreises über einen Zeitraum von drei Jahren (drei Auszahlungen).
Sofern diese Anschaffung trotz der Unterstützung für einige Eltern nicht
leistbar oder gewünscht ist, wird es darüber hinaus die Möglichkeit geben, sich
vorhandene „Poolgeräte“ auszuleihen.
Als
Grundlage für die nachfolgende Kalkulation der Kosten für das Vechtaer Modell
wird eine Schülerzahl im Schuljahr 2024/2025 von 110 Schülerinnen und Schülern
angenommen und es wird davon ausgegangen, dass alle Erziehungsberechtigten das
Angebot der Bezuschussung durch die Stadt Vechta annehmen werden. Sollte das
nicht der Fall sein, sinken die Kosten der Stadt Vechta entsprechend.
Als
Preisgrundlage wurden die monatlichen Finanzierungsraten bzw. Preisangaben
(inkl. Skonto) der Gesellschaft für digitale Bildung gewählt. Ein Kauf bei
einem anderen lokalen Anbieter oder Onlinehändler, kann je nach Angebotslage in
der Anschaffung günstiger sein. Auch das Mitbringen und Verwenden von
Endgeräten anderer Hersteller ist möglich. Die Berechnung bezieht sich auf eine
Finanzierungslaufzeit von drei Jahren, danach ist das iPad bezahlt. Nach drei
Jahren endet die Bezuschussung durch die Stadt Vechta. Das Gerät verbleibt im
Eigentum der Familien.
„Vechtaer Modell“ Kostenbeitrag
Eltern pro Jahr
|
iPad 9.
Generation |
iPad 10.
Generation |
17,20€ * 0,5 * 12 Monate= 103,20€ |
21,70€ *
0,5 * 12 Monate=130,20€ |
Für die
Stadt belaufen sich die jährlichen Kosten pro Jahrgang und Jahr aktuell auf
11.352,00€ (103,20€ * 110 Schüler) bei
einem iPad der 9. Generation. Sollte die 10. Generation als Mindeststandard
definiert werden, so wären die Kosten entsprechend höher.
Perspektivisch
kommen also folgende Kosten auf die Stadt Vechta zu:
Schuljahr |
Jahrgang
|
iPad 9.
Generation |
iPad 10.
Generation |
2024/2025 |
Klasse 7 |
11.352,-
€ |
14.322,-
€ |
2025/2026 |
Klasse
7, 8 |
22.704,-
€ |
28.644,-
€ |
2026/2027 |
Klasse
7, 8, 9 |
34.056,-
€ |
42.966,-
€ |
2027/2028 |
Klasse
7, 8, 9 |
34.056,-
€ |
42.966,-
€ |
Die
Schulleitung hat bereits bei einem ersten Elterninformationsabend für die
Erziehungsberechtigten des zukünftigen Jahrgangs 7 die Meinungen der Eltern zu
dieser Entwicklung abgefragt. Die Resonanz der Eltern ist laut der Schulleitung
durchweg positiv.
In der
Schulausschusssitzung wird die Schule über die pädagogischen Hintergründe sowie
den didaktisch-methodischen Einsatz von iPads im Schulalltag berichten.
Außerdem wird ein Ausblick zu den langfristigen Plänen für die Unterrichts- und
Schulentwicklung gegeben.
Der
Landkreis Vechta fördert diese Zuwendung mit 60 % im Rahmen der
Schulsachkosten.