Betreff
Spielgerätesteuer;
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Bereich von Spielgeräten (Spielgerätesteuer)
Vorlage
20/016/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) vom 15.03.2010 i.d.F. vom 20.05.2014 mit einem Steuersatz von ________ % wird mit Wirkung vom 01.04.2024 beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 die Empfehlung an den Rat der Stadt Vechta beschlossen, dass die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) vom 15.03.2010 i.d.F. vom 20.05.2014 mit einem Steuersatz von 25 % mit Wirkung vom 01.01.2024 erlassen wird. In seiner Sitzung am 11.12.2023 hat der Rat der Stadt Vechta die Angelegenheit zur erneuten Vorberatung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

 

Grund der Verweisung zur erneuten Vorberatung in den Verwaltungsausschuss waren die in der Einwohnerfragestunde vorgebrachten Bedenken zur Erhöhung der Spielgerätesteuer, die als Auswirkung eine Verschiebung in die Illegalität zur Folge haben könnten. Daher solle die Verwaltung prüfen, inwieweit diese Bedenken begründet seien (Erforschung der Erkenntnislage als Entscheidungsgrundlage, u.a. Auswirkungen entsprechender Erhöhungen bei anderen Kommunen abfragen + ggf. wissenschaftliche Erkenntnisse).

 

Die Verwaltung hat daraufhin bei verschiedenen Kommunen angefragt, ob durch eine Erhöhung des Spielgerätesteuersatzes die Anzahl der Spielgeräte bzw. der Spielhallen zurückgegangen ist. Dabei ist folgendes Ergebnis festzustellen:

  1. Fast kaum eine Kommune hat den Steuersatz um 10 Prozentpunkte angehoben. In der hiesigen Region war dies nur die Stadt Diepholz (im Jahr 2021) und die Stadt Dinklage, (ab Jan. 2024), die den Steuersatz von 15 % aus 25 % angehoben haben.
  2. Die Recherchen haben weiter ergeben, dass der Steuersatz in den meisten Fällen bei 20 % liegt. Im Landkreis Vechta haben nur die Stadt Lohne (ab März 2023) und die Stadt Dinklage (ab Jan. 2024) einen Steuersatz von 25 % festgesetzt.
  3. Bei den angefragten Kommunen konnten kaum Rückgänge bei der Anzahl der Spielgeräte festgestellt werden. Wenn Abmeldungen vorlagen, konnte nicht abschließend beantwortet werden, ob die Erhöhung des Steuersatzes oder andere Gründe (z.B. Corona) hierfür auschlaggebend waren.
  4. Der Automatenverband Niedersachsen e.V. bzw. die Inhaber von Spielhallen oder Eigentümer von Spielgeräten sind bei Erhöhungen des Steuersatzes in verschiedenen Kommunen wie auch in Vechta vorstellig geworden.

 

Der Automatenverband Niedersachsen e.V. bzw. die Inhaber von Spielhallen oder Eigentümer von Spielgeräten führen in diesen Fällen folgende Argumente an:

  • Die Erhöhung würde aller Voraussicht nach Betriebsschließungen und den Abbau von Geldspielgeräten zur Folge haben mit der Konsequenz, dass die Steuern aus diesen Betrieben gänzlich entfallen oder sich jedenfalls nachhaltig verringern werden
  • Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb legaler Spielhallen sich in der Vergangenheit erheblich verschlechtert haben (Aufhebung Sperrzeitverkürzung, Rauchverbot, Erhöhungen im Energiesektor)
  • Das illegale Spiel bereits in der Vergangenheit massiv angewachsen ist und wird – sofern Betriebe schließen müssen – weiter anwachsen

 

Das Aufkommen der Spielgerätesteuer in Vechta stellt sich seit dem Haushaltsjahr 2017 wie folgt dar:

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

477.466,48 €

472.715,79 €

456.447,92 €

309.094,21 €

238.635,86 €

388.819,84 €

382.390,94 €

 

In Vechta haben im Jahr 2023 insgesamt 12 Unternehmen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Trotz der verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Corona (tlw. Schließung von Spielhallen) hat sich in Vechta die Anzahl der aufgestellten Automaten in dieser Zeit deutlich erhöht (von 80 Automaten im Jahr 2019 auf 97 Automaten im Jahr 2023). Von den o.a. 12 Unternehmen haben 3 Unternehmen in diesem Zeitraum ihre Anzahl von Spielautomaten verringert, während 4 Unternehmen ihre Anzahl erhöht haben.

 

Nach dem derzeitigen vorläufigen Rechnungsergebnis hat die Stadt Vechta im Haushaltsjahr 2023 ca. 382 T€ vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2019 – das letzte Jahr vor Corona -  betrug das Spielgerätesteuer-Aufkommen 456 T€. Eine Erhöhung des Spielgerätesteuersatzes würde für die Unternehmen eine Mehrbelastung

  • bei einem Steuersatz von 20 % zwischen 1.500 € und 32.000 € und
  • bei einem Steuersatz von 25 % zwischen 3.000 € und 64.000 €

bedeuten.

 

Die Steuererhöhung von 5 % entspricht für die Stadt Vechta einen Mehrertrag von ca. 127 T€.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein