Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Beschluss:
„Nach
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird die 99. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ mit der Begründung
und dem Umweltbericht beschlossen. “
Sachverhalt:
Die 99. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Balzweg
zu schaffen. Neben der Sicherung der Entwicklungsperspektiven der bestehenden
Betriebe soll zudem ein Angebot an gewerblichen Bauflächen für die
Neuansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen werden.
Der Entwurf der 99.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 24.01.2024 bis einschließlich
27.02.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
Nachstehend sind
die im Rahmen des o. g. Verfahrens von Seiten der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden
Prüfungen aufgeführt.
Nach Redaktionsschluss eingegangene Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgetragen.