Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Anhörung des Ortsrates Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA und der Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“
Geltungsbereich
Sachverhalt:
Anlass
und Ziel der Planung
Die Firma KÜHLA Kühltechnik
& Ladenbau GmbH ist bereits seit 1988 in Vechta-Langförden ansässig und
beschäftigt heute mehr als 50 Mitarbeiter. Es werden Gastronomieeinrichtungen
für die verschiedenen Betriebstypen gefertigt. Aufgrund der positiven Entwicklung
des Unternehmens wurden in den vergangen Jahren Betriebserweiterungen nach § 35
Abs. 4 Nr. 6 BauGB vorgenommen. Für die Zukunftsentwicklung ist geplant, eine
weitere Produktionshalle südlich der bestehenden Betriebsgebäude zu errichten.
Allerdings ist eine weitere Entwicklung nach § 35 BauGB nicht mehr möglich.
Der Geltungsbereich wurde in den
letzten Jahren mehrfach geändert und zuletzt 2022 ein weiteres Mal im südlichen
Bereich erweitert. Südlich der Flächen der Firma KÜHLA befindet sich seit 2009
ein landwirtschaftlicher Betrieb. Dieser wurde in den folgenden Jahren um eine
Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk unter der Firmierung „Calveslager
Biogas Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG“ erweitert. Der Eigentümer möchte
diesen Betrieb ausweiten und an dem Standort den „Energiepark Calveslage“
entwickeln. Es ist geplant, hier ein Sondergebiet zur Erzeugung erneuerbarer
Energien auszuweisen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen
Energiekrise gewinnt die regionale Versorgungssicherheit mit Energie eine zunehmende
existentielle Bedeutung. Die Calveslager Biogas Betriebsgesellschaft mbH &
Co. KG hat in einem aktuell abgeschlossenen Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Betriebsgenehmigung für die
Errichtung einer HyGas Anlage zur Aufbereitung und Verwertung von Gülle und
Gärresten erhalten, um Strom und Biomethan zu erzeugen. Die Planung sieht vor,
eine weitere HyGas-Anlage und eine Wasserstofferzeugungsanlage zu bauen, um ein
regionales Versorgungskonzept mit Energie (Biomethan, grüner Wasserstoff, Strom
und Fernwärme) umzusetzen.
Der Geltungsbereich soll nun nochmals
geändert werden. Die Flächen mit teilweise vorhandener Wohnbebauung und
bestehendem gewerblichen Ansatz westlich der Straße „Nordkämpe“ zwischen KÜHLA
und der Holtruper Straße (K 254) sollen aus dem bisherigen Geltungsbereich
rausgenommen werden. Diese Flächen werden Teil der sich in Aufstellung
befindenden Außenbereichssatzung „Holtrup“.
Für das vorliegende Plangebiet gelten die
Aussagen des wirksamen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1984. Hierin wird der
Änderungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um dem
Planungsziel zu entsprechen, ist somit die Darstellung von gewerblichen
Bauflächen und Sonderbauflächen erforderlich.
Die bereits gefassten
Aufstellungsbeschlüsse werden durch den vorliegenden Beschlussvorschlag
ersetzt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich
südlich der Holtruper Straße (K 254) im Ortsteil Langförden. Der
Geltungsbereich umfasst den bereits ansässigen Gewerbebetrieb mit seiner
Entwicklungsfläche. Zudem beinhaltet der südliche Teil des Plangebietes den
beschriebenen landwirtschaftlichen Betrieb mit den daran anschließenden
Entwicklungsflächen für den „Energiepark Calveslage“.
Nutzungen/ Städtebauliche Situation
Im Plangebiet sind die Gebäude
der Firma KÜHLA und im südlichen Bereich befindet sich ein landwirtschaftlicher
Betrieb mit Biogasanlage. Die restlichen Flächen werden derzeit überwiegend
landwirtschaftlich genutzt.
Grundzüge der Planung
Entsprechend dem eingangs
erläuterten Planungsziel sollen im Rahmen der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes innerhalb des Geltungsbereiches gewerbliche Bauflächen
und Sonderbauflächen dargestellt werden.
Natur und Umwelt
Die durch das Planvorhaben
berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen
Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht
erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch
die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.
Verfahren
Die konkrete Gebietsentwicklung
wird im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 30L
„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ geregelt.