Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt,
Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Die Erschließungsstraßen im
Bereich des Bebauungsplanes 59L "Langförden – Entwicklungsbereich östlich
der Oldenburger Straße (B69)“ sollen im
Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:
Am Middelpatt
Wohnsammelstraße 13,50 m
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Fahrbahn in
Asphaltbauweise einschl. Rinnen |
5,50 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Gehweg in Pflasterbauweise
mit Hochbord |
2,00 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
13,50 m |
Wohnsammelstraße 13,50 m
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Fahrbahn in
Asphaltbauweise einschl. Rinnen |
5,50 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
13,50 m |
Wohnstraße, 7,50 m
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Rundbord |
2,00 m |
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
5,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
7,50 m |
Wohnweg, 6,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster
einschl. Rinnen |
6,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
6,50 m |
Wohnweg, 4,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
4,50 m |
Entwässerung: Betonrohrleitung
mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
4,50 m |
Sowohl der
Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen als auch der Verwaltungsausschuss
schlagen dem Rat folgende ergänzende Beschlussfassung vor:
„Änderungsantrag 3:
Es soll bei der Ausbauplanung geprüft werden, inwieweit die
angesprochene Eiche erhalten bleiben kann und ob ein Poller im nördlichen Teil
der Planstraße B eingebaut werden kann.“
Sachverhalt:
Die Stadt Vechta stellt derzeit den
Bebauungsplan Nr. 59L "Langförden – Entwicklungsbereich östlich der
Oldenburger Straße (B69)“ auf.
Der Ausbau der Straßen im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes werden im Rahmen einer Privaterschließung ausgeführt. Für
den Erschließungsvertrag muss dem Erschließungsträger die vorgesehene Ausbauart
mitgeteilt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der
Erschließungsstraßen beschlossen werden.
Die Erschließung des
Wohnbaugebietes erfolgt von der Straße ‚Mühlendamm‘.
Innerhalb des Plangebietes
sollen die Wohnbauflächen über verschiedene Erschließungsstraßen
(Straßenkategorien) erschlossen werden. Die Ausbaubreiten sollen individuell
den verschiedenen Nutzungsansprüchen und verkehrlichen Gegebenheiten angepasst
werden.
Im südlichen und östlichen Teil des
Wohnbaugebietes werden die Wohnbauflächen über Wohnwege mit Breiten von 6,50 m
erschlossen. Zurückliegenden Bauflächen werden mit einem Stichweg in einer
Breite von 4,50 m ausgebaut. Diese Wohnwege werden auf Grund des zu erwartenden
geringen Verkehrsaufkommens als niveaugleiche Mischflächen ausgebildet. Hier
soll eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer gelten.
Die Ausbaubreite der Wohnstraße wird
entsprechend der zu erwartenden höheren Verkehrsstärken gegenüber den Wohnwegen
mit einem Regelquerschnitt von 7,50 m festgelegt. Bei der Wohnstraße sieht der
Ausbau einen einseitigen Gehweg einschließlich Bordanlage vor. Somit erfolgt
eine visuelle, barrierefreie Trennung zwischen Fahrbahn und Nebenanlage.
Die Wohnsammelstraßen in einem
Wohnbaugebiete haben auf Grund der Sammelfunktion aus den untergeordneten
Straßen eine höhere verkehrliche Funktion und somit höhere Nutzungsansprüche
der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Für die Wohnsammelstraßen wird eine
Gesamtprofilbreite von 13,50 m einschließlich Parkflächen, Gehweg und
Pflanzbeete vorgesehen.
An geeigneten Standorten sind
im Straßenraum Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.
Die am Ende der
Erschließungsstraßen erforderlichen Wendeanlagen soll einen Durchmesser von
20,00 m aufweisen.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:
Am Middelpatt
Wohnsammelstraße 13,50 m
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Fahrbahn in
Asphaltbauweise einschl. Rinnen |
5,50 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
13,50 m |
Wohnsammelstraße 13,50 m
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Fahrbahn in
Asphaltbauweise einschl. Rinnen |
5,50 m |
Park-/
Grünstreifen |
2,00 m |
Gehweg in
Pflasterbauweise mit Hochbord |
2,00 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
13,50 m |
Wohnstraße, 7,50 m
Gehweg in Pflasterbauweise
mit Rundbord |
2,00 m |
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
5,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
7,50 m |
Wohnweg, 6,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
6,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
6,50 m |
Wohnweg, 4,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
4,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite |
4,50 m |