Betreff
Ausbau der Erschließungsstraßen im Bereich des B-Planes Nr. 59L "Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“
Vorlage
66/030/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

Die Erschließungsstraßen im Bereich des Bebauungsplanes 59L "Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ sollen im Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:

 

Am Middelpatt

Wohnsammelstraße 13,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinnen

5,50 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

13,50 m

 

Wohnsammelstraße 13,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinnen

5,50 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

13,50 m

 


 

Wohnstraße, 7,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,00 m

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

5,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

7,50 m

 

Wohnweg, 6,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

6,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

6,50 m

 

Wohnweg, 4,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

4,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

4,50 m

 

 

Sowohl der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen als auch der Verwaltungsausschuss schlagen dem Rat folgende ergänzende Beschlussfassung vor:

 

Änderungsantrag 3:

Es soll bei der Ausbauplanung geprüft werden, inwieweit die angesprochene Eiche erhalten bleiben kann und ob ein Poller im nördlichen Teil der Planstraße B eingebaut werden kann.“

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 59L "Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ auf.

Der Ausbau der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden im Rahmen einer Privaterschließung ausgeführt. Für den Erschließungsvertrag muss dem Erschließungsträger die vorgesehene Ausbauart mitgeteilt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der Erschließungsstraßen beschlossen werden.

Die Erschließung des Wohnbaugebietes erfolgt von der Straße ‚Mühlendamm‘.

Innerhalb des Plangebietes sollen die Wohnbauflächen über verschiedene Erschließungsstraßen (Straßenkategorien) erschlossen werden. Die Ausbaubreiten sollen individuell den verschiedenen Nutzungsansprüchen und verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Im südlichen und östlichen Teil des Wohnbaugebietes werden die Wohnbauflächen über Wohnwege mit Breiten von 6,50 m erschlossen. Zurückliegenden Bauflächen werden mit einem Stichweg in einer Breite von 4,50 m ausgebaut. Diese Wohnwege werden auf Grund des zu erwartenden geringen Verkehrsaufkommens als niveaugleiche Mischflächen ausgebildet. Hier soll eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gelten.

Die Ausbaubreite der Wohnstraße wird entsprechend der zu erwartenden höheren Verkehrsstärken gegenüber den Wohnwegen mit einem Regelquerschnitt von 7,50 m festgelegt. Bei der Wohnstraße sieht der Ausbau einen einseitigen Gehweg einschließlich Bordanlage vor. Somit erfolgt eine visuelle, barrierefreie Trennung zwischen Fahrbahn und Nebenanlage.

Die Wohnsammelstraßen in einem Wohnbaugebiete haben auf Grund der Sammelfunktion aus den untergeordneten Straßen eine höhere verkehrliche Funktion und somit höhere Nutzungsansprüche der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Für die Wohnsammelstraßen wird eine Gesamtprofilbreite von 13,50 m einschließlich Parkflächen, Gehweg und Pflanzbeete vorgesehen.

An geeigneten Standorten sind im Straßenraum Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.

Die am Ende der Erschließungsstraßen erforderlichen Wendeanlagen soll einen Durchmesser von 20,00 m aufweisen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:

 

Am Middelpatt

Wohnsammelstraße 13,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinnen

5,50 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

13,50 m

 

Wohnsammelstraße 13,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinnen

5,50 m

Park-/ Grünstreifen

2,00 m

Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord

2,00 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

13,50 m

 

Wohnstraße, 7,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,00 m

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

5,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

7,50 m

 

Wohnweg, 6,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

6,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

6,50 m

 


 

Wohnweg, 4,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

4,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

4,50 m

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein