Beschlussempfehlung:

„Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der E-Ladeinfrastruktur des Wasserwerkes Vechta wird beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Anlass für die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der E-Ladeinfrastruktur des Wasserwerkes Vechta geht u.a. auf einen Wechsel des Zahlungsdienstleisters bei unserem Backendanbieter der Smartlab Innovationsgesellschaft mbH zurück.

Die Smartlab wechselt u.a. auf Grund Strategischer Entwicklungen Ihren Zahlungsdienstleister und kooperiert zukünftig mit der Payone GmbH. Folgende Gründe waren u.a. dafür ausschlaggebend:

 

-          Verkürzung der Prozeßkette durch weniger involvierte Unternehmen

-          Direkte Vertragsbeziehung mit dem Zahlungsdienstleister (Payone). Dadurch einfachere Vertragsbeziehungen und raschere Ausschüttung der Einnahmen von Endkunden an das Wasserwerk Vechta.

-          Deutlich verbesserte Weiterentwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten an die Bedürfnisse der Partner, da die Smartlab nun die Hoheit über die Entwicklung des Systems hat

-          Verbesserte Tarifierungsmöglichkeiten für Endkundenverträge

 

Aus diesem Grund müssen auch die Kunden des Wasserwerkes Vechta vom Abrechnungsportal der Vechta emobilitycloud auf das neue Abrechnungsportal der Vechta ladecloud wechseln.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der E-Ladeinfrastruktur des Wasserwerkes Vechta sowie die Datenschutzerklärung und das Widerrufsformular wurden entsprechend überarbeitet und angepasst.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  X  nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein