Betreff
Antrag des Landfrauenvereins Vechta-Langförden vom 15.12.2022 auf Gewährung eines Zuschusses für Vereinsarbeit im Jahr 2023
Vorlage
20/021/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Der Landfrauenverein Vechta-Langförden erhält für deren Veranstaltungen im Jahr 2023 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von ________€.“

 

alternativ:

 

„Dem Landfrauenverein Vechta-Langförden wird keine finanzielle Unterstützung gewährt.“

 

Sachverhalt:

Auf Beschluss des Ortsrates Langförden (16.05.2022) und auf Beschluss des Verwaltungsausschusses (31.05.2022) wurde dem Landfrauenverein Vechta-Langförden im Juni 2022 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 € zur Aufrechterhaltung der Vereinsarbeit im Rahmen der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken gewährt.

 

Der Landfrauenverein Vechta-Langförden hat mit Schreiben vom 15.12.2022 erneut einen Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € gestellt (siehe Anlage). Begründet wird der Zuschussantrag mit der Notwendigkeit, bereits entstandene sowie laufende Kosten der Vereinsarbeit zu decken.

 

Daraufhin wurde der Landfrauenverein per Email vom 25.01.2023 gebeten, Planungen für das Jahr 2023 mit entsprechenden Kostenschätzungen bei der Stadt Vechta einzureichen.

 

Erst mit Email vom 19.10.2023 hat der Landfrauenverein eine Aufstellung über ausgewählte geplante Veranstaltungen übersandt. Daraus ergibt sich ein geplanter Zuschussbedarf von 1.100 €. Des Weiteren haben sie mitgeteilt, dass sie eine komplette Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben nach Abschluss des Geschäftsjahres der Stadt Vechta übersenden wollen.

 

Mit Email vom 16.02.2024 hat der Landfrauenverein eine Einnahme- und Ausgabeübersicht für das Jahr 2023 übersandt. Aus der übersandten Saldenliste ergibt sich für das Jahr 2023 nunmehr ein Defizit von 1.081,91 €.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.111300.001

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

1.500 €

Folgekosten

 

keine

Finanzierung

 

Haushalt 2024

Erfolgte Veranschlagung:

 ja (pauschale Einplanung für einmalige Zuschüsse an „sonstige“ Vereine)