Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt
dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Das vorgestellte Konzept wird zustimmend
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der
vorgestellten Aspekte eine Satzung für eine Aufwandsentschädigung der
Ehrenamtlichen bei Durchführung von Jugendbildungmaßnahmen zu erstellen und zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Ab dem Haushalt 2025 sollen hierfür
Mittel in Höhe von 10.000 € jährlich bereitgestellt werden.“
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben
vom 20.09.2023 die Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der
Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt
Vechta. Der Antrag, der als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, wurde
in der Sitzung des Rates am 09.10.2023 in den Ausschuss für Jugend und Sport
verwiesen.
Wie im Antrag ausgeführt, traf sich im
Juli 2023 die Expertengruppe, welche die Umstrukturierung der städtischen
Jugendarbeit erarbeitete, erneut zur Evaluation und Qualitätssicherung. Diese
Gruppe war neben der Stadtverwaltung, externen Trägern, dem Kreisjugendpfleger
und zwei Ehrenamtlichen aus dem Gulfhaus auch mit drei Ausschussvorsitzenden
des Stadtrates besetzt. Im Rahmen dieser Tagung wurden die aktuellen Bedarfe
der Stadt Vechta in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit besprochen. Neben
der Verstetigung und weiteren Etablierung der Jugendarbeit und der Ausweitung
des Angebotes eines klassischen Treffpunkts für junge Menschen in Form eines Jugendtreffs
im Gulfhaus in Vechta und in Langförden, soll nach Empfehlung der
Expertengruppe ebenso das Ehrenamt im Bereich der Jugendarbeit in den Blick
genommen werden. Seit Jahren ist das freiwillige Engagement eine tragende Säule
der kommunalen Jugendarbeit. Um in Zukunft neben dem freiwilligen und
ehrenamtlichen Engagement auch die politische Jugendbildung weiter zu fördern,
sollen diese Tätigkeiten zukünftig im Rahmen einer Aufwandsentschädigung
wertgeschätzt werden.
Die Jugendarbeit zählt zu den Leistungen
der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Ziel ist es unter anderem,
Jugendliche und junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen, zu
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und
hinzuführen.
Die für die kommunale Jugendarbeit
ehrenamtlich tätigen Personen sind im Gulfhaus Vechta mit einer
Gesamteinsatzzeit von rund 3800 Stunden im Jahr ein elementarer Bestandteil.
Das Team umfasst insgesamt 30 Personen, wovon rund 15 Personen in
überdurchschnittlich hohem Maße aktiv sind (Stand Oktober 2023).
Die Mitarbeitenden des Gulfhauses haben
unter Beteiligung der freiwillig engagierten Jugendgruppenleiter*innen Bereiche
für eine mögliche Aufwandsentschädigung in den Blick zu nehmen.
Es wird vorgeschlagen, zwei Aspekte zu
unterscheiden:
- Monetäre Wertschätzung in Form von
·
Aufwandsentschädigungen
- Kreative Wertschätzung in Form von
·
Merchandising
·
Gemeinsame
Teamaktionen wie Tagesfahrten
·
Interne
traditionelle Feste und Feiern
·
Jugendarbeitsrelevante
Fort- und Weiterbildungen
·
Mitarbeitenden
Wochenende
In der Sitzung wird hierzu ergänzend
vorgetragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem vorliegenden Antrag
der CDU-Fraktion zu entsprechen und auf Grundlage der in der Sitzung
vorgestellten Bereiche einen Satzungsentwurf vorzubereiten.