Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt Vechta
Vorlage
51/016/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Das vorgestellte Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Aspekte eine Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei Durchführung von Jugendbildungmaßnahmen zu erstellen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Ab dem Haushalt 2025 sollen hierfür Mittel in Höhe von 10.000 € jährlich bereitgestellt werden.“

 

 

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 20.09.2023 die Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt Vechta. Der Antrag, der als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, wurde in der Sitzung des Rates am 09.10.2023 in den Ausschuss für Jugend und Sport verwiesen. 

 

Wie im Antrag ausgeführt, traf sich im Juli 2023 die Expertengruppe, welche die Umstrukturierung der städtischen Jugendarbeit erarbeitete, erneut zur Evaluation und Qualitätssicherung. Diese Gruppe war neben der Stadtverwaltung, externen Trägern, dem Kreisjugendpfleger und zwei Ehrenamtlichen aus dem Gulfhaus auch mit drei Ausschussvorsitzenden des Stadtrates besetzt. Im Rahmen dieser Tagung wurden die aktuellen Bedarfe der Stadt Vechta in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit besprochen. Neben der Verstetigung und weiteren Etablierung der Jugendarbeit und der Ausweitung des Angebotes eines klassischen Treffpunkts für junge Menschen in Form eines Jugendtreffs im Gulfhaus in Vechta und in Langförden, soll nach Empfehlung der Expertengruppe ebenso das Ehrenamt im Bereich der Jugendarbeit in den Blick genommen werden. Seit Jahren ist das freiwillige Engagement eine tragende Säule der kommunalen Jugendarbeit. Um in Zukunft neben dem freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement auch die politische Jugendbildung weiter zu fördern, sollen diese Tätigkeiten zukünftig im Rahmen einer Aufwandsentschädigung wertgeschätzt werden.

 

Die Jugendarbeit zählt zu den Leistungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Ziel ist es unter anderem, Jugendliche und junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.

 

Die für die kommunale Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Personen sind im Gulfhaus Vechta mit einer Gesamteinsatzzeit von rund 3800 Stunden im Jahr ein elementarer Bestandteil. Das Team umfasst insgesamt 30 Personen, wovon rund 15 Personen in überdurchschnittlich hohem Maße aktiv sind (Stand Oktober 2023).

 

Die Mitarbeitenden des Gulfhauses haben unter Beteiligung der freiwillig engagierten Jugendgruppenleiter*innen Bereiche für eine mögliche Aufwandsentschädigung in den Blick zu nehmen.

 

Es wird vorgeschlagen, zwei Aspekte zu unterscheiden:

  1. Monetäre Wertschätzung in Form von

·         Aufwandsentschädigungen

 

  1. Kreative Wertschätzung in Form von

·         Merchandising

·         Gemeinsame Teamaktionen wie Tagesfahrten

·         Interne traditionelle Feste und Feiern

·         Jugendarbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungen

·         Mitarbeitenden Wochenende

 

In der Sitzung wird hierzu ergänzend vorgetragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zu entsprechen und auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Bereiche einen Satzungsentwurf vorzubereiten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.366100.001

Gesamtkosten der Maß-nahme

 

Folgekosten

 

10.000 € pro Jahr ab 2025

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein