Betreff
Bebauungsplan Nr. 59 L "Langförden - Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)"
Umsetzung der Planung - Grundsatzbeschluss
Vorlage
23/036/2024
Aktenzeichen
11.62.05-2020/001967
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die Stadt Vechta übernimmt vollständig die Umsetzung/Realisierung der Planung, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59L „Langförden - Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69) ermöglicht wird.“

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 59L „Langförden - Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ auf.

Die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist bis zum 15.04.2023 abgeschlossen.

Bisher war vorgesehen, dass die Volksbank Vechta eG die Planung in den nächsten Jahren realisiert.

Aufgrund des erheblichen städtebaulichen Interesses an der Entwicklung dieses Planbereiches beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, im Einvernehmen mit der Volksbank Vechta eG sowie dem bisherigen Eigentümer der Stallanlagen, die Umsetzung dieser Planung zu übernehmen.

Damit soll die alleinige Umsetzung der Planung zukünftig durch die Stadt Vechta erfolgen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein