Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die Stadt Vechta gewährt dem Verein „Theater für Jedermann e.V.“ aufgrund seines Antrages vom 05.03.2024 für die geplanten Aufführungen „Viel Lärm um Nichts“ im August 2025 einen nicht rückzahlbaren Fehlbedarfszuschuss in Höhe von maximal 30.000 €. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs sind etwaige Überschüsse aus den Vorjahren zu berücksichtigen. Bei dieser Regelung wird vorausgesetzt, dass die Gesamtkosten der Veranstaltung die im Finanzierungsplan vorgesehene Ausgabehöhe nicht überschreiten. Sollte eine finanzielle Beteiligung der Stadt Vechta nötig werden, sind über die Einnahmen und Ausgaben prüfbare Unterlagen vorzulegen.“
Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung hat in seiner
Sitzung am 17.04.2024 folgende geänderte Beschlussempfehlung gefasst:
„Die Stadt Vechta gewährt dem Verein „Theater für Jedermann
e.V.“ aufgrund seines Antrages vom 05.03.2024 für die geplanten Aufführungen
„Viel Lärm um Nichts“ im August 2025 einen nicht rückzahlbaren
Fehlbedarfszuschuss in Höhe von maximal 30.000 €. Bei der Ermittlung des
Fehlbedarfs sind etwaige Überschüsse aus den Vorjahren zu berücksichtigen. Bei
dieser Regelung wird vorausgesetzt, dass die Gesamtkosten der Veranstaltung die
im Finanzierungsplan vorgesehene Ausgabehöhe nicht überschreiten. Sollte eine
finanzielle Beteiligung der Stadt Vechta nötig werden, sind über die Einnahmen
und Ausgaben prüfbare Unterlagen vorzulegen. Die Bewilligung wird unter den
Vorbehalt gestellt werden, dass der Rat die entsprechenden Mittel im
Haushaltsplan 2025 bereitstellt.“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.03.2024 beantragt der Verein „Theater für Jedermann e.V.“ einen Fehlbedarfszuschuss in Höhe von 30.000 € für die Aufführungen „Viel Lärm um Nichts“, die im August 2025 (nach Stoppelmarkt) in Langförden zur Aufführung kommen sollen.
Bereits in der Vergangenheit hat der Verein einen solchen Antrag gestellt, der seitens der politischen Gremien immer positiv beschieden wurde. Noch nie hat der Verein einen solchen Zuschuss in Anspruch nehmen müssen.