Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Dem Männergesangsverein Cäcilia Langförden wird für die Reparatur der Vereinsfahne ein Zuschuss in Höhe von maximal _________€ gewährt. Der Verein wird aufgefordert, weitere Unterstützer und Förderer zu gewinnen. Vor Auszahlung des Betrages ist eine Endabrechnung vorzulegen.“
Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung hat in seiner
Sitzung am 17.04.2024 folgende geänderte Beschlussempfehlung gefasst:
„Dem Männergesangverein Cäcilia Langförden wird für die
Reparatur oder Neuanschaffung der Vereinsfahne ein Zuschuss in Höhe von maximal
2.000 € gewährt. Der Verein wird aufgefordert, weitere Unterstützer und
Förderer zu gewinnen. Vor Auszahlung des Betrages ist eine Endabrechnung
vorzulegen.“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.01.2024 beantragt der MGV Cäcilia Langförden einen Zuschuss für die Instandsetzung der Vereinsfahne. Nach einem ersten Angebot würde die Reparatur ca. 4.000 € betragen. Dieser Betrag sei nur zum Teil aus Zuwendungen der Mitglieder und durch Mittel von Förderern aufzubringen. Der Verein beantragt daher einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt. Nach Rücksprache mit dem Verein wurde kein konkreter Betrag genannt. Es wäre aber schön, wenn die Stadt ggf. 50 % der noch aufzubringenden Summe übernehmen könnte. Das wären 2.000 €. Letztmalig hat der MGV die Feier „50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Langförden bei Vechta“ am 01.03.2024 in Langförden musikalisch begleitet.
Derartige Anträge sind sehr selten. Letztmalig wurde ein ähnlich gelagerter Antrag der Schützenbruderschaft Hagen im Juni 2015 seitens der politischen Gremien abgelehnt. Jedoch ging es seinerzeit um eine Neuanschaffung. Die Ablehnung erfolgte damals auch mit dem Hinweis darauf, dass die Stadt Vechta die Schützenvereine in der Vergangenheit umfassend unterstützt hätte.
Bei den Musikvereinen und Spielmannzügen wurde im Jahr 2016 eine neue Förderung eingeführt, um derartige Anträge zukünftig nicht mehr über Einzelanträge beschließen zu müssen. Danach erhalten die Musikvereine eine Grundförderung in Höhe von 2.000 € im Jahr und zusätzlich je aktives Mitglied einen Betrag von 25 € im Jahr. Daraus sind dann Anschaffungen für Instrumente, Kleidung oder anderes vorzunehmen. Eine solche Förderung gibt es für die Gesangsvereine nicht. Sie erhalten eine Grundförderung in Höhe von 128 € im Jahr.