Betreff
Bergmann-Park in Langförden
Weiteres Vorgehen
Vorlage
71/001/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Im Rahmen der Anhörung gemäß § 94 Abs. 1 und 2 NKomVG empfiehlt der Ortsrat:

Variante 1: Der Park soll der Natur überlassen werden. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Variante 2: Der Park soll der Öffentlichkeit in weiten Teilen zugänglich gemacht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Variante zu planen und Planung sowie Kostenschätzung erneut vorzustellen. Ungefähre Kosten liegen bei 1,07 Millionen €.

Variante 3: Der Park soll der Öffentlichkeit in begrenzten Teilbereichen zugänglich gemacht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Variante zu planen und Planung sowie Kostenschätzung erneut vorzustellen. Ungefähre Kosten liegen bei 600.000,00 €.

 

 

Sachverhalt:

Bis Ende der 1960er Jahre wurde der heutige Bereich des sogenannten „Bergmann-Parks“ in Vechta-Langförden als Grünlandfläche genutzt. Aufgrund des hier verlaufenden „Spredaer Baches“ handelte es sich bis dahin um eine sehr feuchte Auen-Landschaft. Zu Beginn der 1970er Jahre entstand südlich des Bomhofer Weges zunächst das Wohngebäude der Langfördener Unternehmerfamilie Bergmann. Ferner wurden südöstlich des Wohnhauses ein Pferdestall (heute Wohngebäude) und eine Reithalle auf dem Anwesen errichtet.

Ab dieser Zeit wurde auch mit der gärtnerischen Gestaltung der Freiräume unter Einbeziehung des „Spredaer Baches“ begonnen und es wurden die bis heute prägende Teiche angelegt. Auf dem nördlichsten und bezogen auf die Wasserfläche größten Teich wurde eine Insel mit einem Gebäude zum gelegentlichen Aufenthalt geschaffen. Über das letzte halbe Jahrhundert hat sich der Garten zu einer privaten Parkanlage mit zahlreichen Großgehölzen, Sträuchern, Staudenbeeten und Rasenflächen entwickelt. Neben heimischen Arten finden sich auch Arten aus Asien und Nordamerika. Ähnlich einem botanischen Garten wurden zu einzelnen Pflanzen entsprechende Hinweistafeln angebracht. Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Wohngebietes, das mittlerweile zwischen Parkgelände und dem östlich davon gelegenem Aphasie-Zentrum entstanden ist, wurde eine Teichanlage dahingehend modifiziert, dass hier das in dem Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser zurückgehalten werden kann.

Die Stadt Vechta hatte vor ca. drei Jahren die Gelegenheit, den ca.5,7 ha großen südlichen Teil der privaten Parkanlage am nordwestlichen Ortsrand von Langförden zu erwerben.  Es handelt sich um ein Areal mit altem Großbaumbestand überwiegend heimischer Provenienz, durchsetzt allerdings auch mit einigen Exoten (privates Arboretum), Hybridpappeln und randlich stehendem Fichtenbestand. Die Anlage liegt in einer leichten Senke, die von dem in Richtung Süden fließenden „Spredaer Bach“ durchzogen wird.

Generell steht zur Überlegung, die Parkanlage entweder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder der Natur zu überlassen und keine Begehbarkeit zuzulassen. Um eine Begehbarkeit grundsätzlich umsetzbar zu machen, müssen diverse pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden, um den wertvollen Baumbestand in dieser Form zu erhalten. Vorrangig betrifft das Totholz an den Bäumen, in nicht zugänglichen Bereichen sicher eine ökologische Bereicherung, im Nahbereich oder Zugängen und über dem technischen Bauwerk, welches regelmäßig gewartet werden muss, leider eine Gefahrenquelle, die zunächst zu beseitigen und im Weiteren zu kontrollieren sein wird.

Für die Gestaltung des Bergmann Parks wurden in den vergangenen Jahren vergeblich Fördermittel beantragt.

In den letzten drei Jahren wurden keine gesonderten Pflegemaßnahmen vorgenommen. Ende 2023 wurde ein externes Unternehmen beauftragt, das bereits ein Teil der notwendigsten Pflegemaßnahmen (wie Totholz entfernen, Mulchen, Baumschnitt) vorgenommen hat.

Nun soll entschieden werden, wie mit dem Bergmann Park verfahren werden soll. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

Variante 1: Der Park soll der Natur überlassen werden. Es stehen aktuell keine weiteren Pflegemaßnahmen aus. Er wird in Zukunft wie ein Waldgebiet behandelt. Eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist dann nicht möglich.

Variante 2: Der Park soll der Öffentlichkeit in weiten Teilen zugänglich gemacht werden. Er soll als eine naturnahe Parkanlage entwickelt werden, in der auch die wasserbaulichen Strukturen weiterentwickelt werden.

Variante 3: Der Park soll in begrenzten Teilbereichen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die notwendigsten Herstellungs- und Pflegemaßnahmen sollen gemacht werden um eine Öffnung für einen kleinen Abschnitt zu ermöglichen.

Diese drei Varianten unterscheiden sich deutlich in den Kosten. Wenn der Park nicht geöffnet werden soll (Variante 1), entstehen zu Beginn keine weiteren Kosten. In Zukunft wird der Park als waldähnliche Struktur angesehen und so weitergepflegt (Baumfällung, Aufforstung).

Die Variante 2 „Öffnung in weiten Teilen“ beinhaltet sowohl den Wegeausbau, als auch die Weiterentwicklung der Fließgewässerstruktur, Renaturierung der Bäche, Aufbau von Brücken und Steganlagen um die Gewässer erlebbar zu machen und die Ausstattung des Parks mit Mobiliar. Hierbei handelt es sich um eine ungefähre Summe von 1,07 Millionen €.

In der reduzierten Variante 3 wird auf die gesamten Maßnahmen im Bereich der Gewässerstrukturen und im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus verzichtet. Parkmobiliar soll nach und nach angeschafft werden. Hierbei handelt es sich um eine ungefähre Summe von 600.000,00 €.

Die Varianten 2 und 3 führen des Weiteren zu Folgekosten im Bereich Pflege und Unterhaltung. Der entstehende Arbeitsaufwand muss entweder über Neueinstellung bzw. externe Beauftragung abgedeckt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein