Betreff
Zuschussantrag des SFN Vechta e.V. für die Durchführung des Oldenburger- Münsterland-Cups
(OM-Cup) am 08. und 09.06.2024
Vorlage
40/027/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Dem SFN Vechta e.V. wird für die Durchführung des Oldenburger-Münsterland-Cups 2024 der Fußball-E-Junioren ein Zuschuss in Höhe von maximal …,- € gewährt. Dieser Betrag beinhaltet auch die Kosten für die Ausrichtung eines Empfanges der Stadt Vechta.

 

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass der SFN Vechta e.V. nach Beendigung der Veranstaltung eine dezidierte Aufstellung der Kosten- Einnahmensituation vorlegt (die Verwaltung kann bei Bedarf entsprechende Belege einsehen). Der auszuzahlende Zuschuss der Stadt Vechta bemisst sich am festgestellten Defizit der Veranstaltung und kann bei einer veränderten Veranstaltungsbilanz entsprechend gekürzt werden.

 

 

Sachverhalt:

Der SFN Vechta trägt am 08. und 09.06.2024 auf den neu hergestellten Plätzen am Bergkeller den diesjährigen OM-Cup für Fußball-E-Jugendmannschaften aus. An diesem Turnierwochenende werden 112 Mannschaften aus den Landkreisen Vechta und Cloppenburg und ca. 3.000 Zuschauer erwartet. Mit Schreiben vom 20.03.2024, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt der SFN Vechta e.V. einen Zuschuss für die Veranstaltung in Höhe von 18.000,- €. Hierin enthalten sind auch die Kosten für den Empfang der Stadt Vechta am 09.06.2024.

 

Der E-Junioren OM-Cup wird seit 1999 jährlich ausgetragen und wurde im Jahr 2008 bereits vom VfL Oythe und 2014 vom SV BW Langförden ausgerichtet. Der VfL Oythe hat seinerzeit von der Stadt Vechta einen Zuschuss in Höhe von 7.000,- € (inkl. eines Betrages von 2.000,- € für die Ausrichtung des Empfangs der Stadt Vechta) und der SV BW Langförden 8.500,- € (ebenfalls inkl. Kosten für den Empfang) erhalten.

 

Die Verwaltung hat im Vorfeld bei den Planungen des aktuellen Haushaltsplans bereits im Sommer 2023 einen eventuellen Antrag des SFN Vechta e.V. gedanklich mit 10.000,- € vorgemerkt. Für diese Einschätzungen wurden die vorangegangen Beschlüsse zum VfL Oythe und zum BW Langförden, mit der Einplanung eines etwas gesteigerten Finanzierungsbedarfs herangezogen. Diese Mittel sind unter dem Punkt 1.d) der Sportförderung in den 20.000,- € für Vereinsanträge enthalten. Nach aktuellen Prognosen könnten eventuell Teile des Fehlbedarfs aus den weiteren veranschlagten Sportfördermitteln (inkl. Innovationsfonds) gedeckt werden. Diese Kalkulation ist jedoch 1 zu 1 abhängig von möglichen ausstehenden Anträgen der Vechtaer Vereine, die zum Stand heute nicht verlässlich kalkulierbar sind.

 

Der SFN Vechta e.V. wird zur Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 03.04.2024 einen Finanzierungsplan einreichen, um die aktuellen veranschlagten Einnahmen und Ausgaben darzustellen. Darüber hinaus wird auch ein Vertreter des SFN Vechta e.V. in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.421000.001/431800

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

18.000,- €

Folgekosten

 

 

nein

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja, Sportfördermittel

 nein