Betreff
Bericht und Feststellung des Wahlleiters (Bürgermeister) nach § 44 NKWG bezüglich des Sitzübergangs auf Herrn Michael Barth
Vorlage
12/022/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 1 NKWG geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson über, wenn ein Ortsratsmitglied seinen Sitz verliert bzw. darauf verzichtet. Ersatzpersonen sind lt. § 38 Abs. 1 NKWG die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags einer Partei oder Wählergruppe.

 

Der Stadtwahlausschuss hat am 15.09.2021 das endgültige Ergebnis der Stadtrats- und Ortsratswahl vom 12.09.2021 festgestellt. Nach dem endgültigen Wahlergebnis wurde Herr Tim Weustermann als Ersatzperson durch Listenwahl gewählt. Nächste Ersatzperson für den durch Listenwahl gewählten Bewerber des entsprechenden Wahlvorschlags ist Herr Michael Barth.

 

Herr Barth hat die Wahl angenommen.