Betreff
Überörtliche Prüfung Stadt Vechta gemäß §§ 1 bis 4 NKPG;
Bespieltheater: Strukturen und Finanzbedarfe von Theatern ohne eigenen Spielbetrieb
Vorlage
13/030/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Prüfungsmitteilung des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes „Überörtliche Prüfung Stadt Vechta gemäß §§ 1 bis 4 NKPG; Bespieltheater: Strukturen und Finanzbedarfe von Theatern ohne eigenen Spielbetrieb“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

Es gibt öffentlich getragene Theater mit eigenem und ohne eigenes Ensemble, Privattheater sowie Freie Theater. Unter Bespieltheater werden Theater mit einer festen Spielstätte, die kein eigenes Ensemble besitzen, verstanden. Sie führen regelmäßig Gastspielproduktionen auf. Bespieltheater stellen neben den Aktivitäten der Freien Theater oft die einzigen professionellen und institutionalisierten Theater in ländlichen Räumen dar. Bespieltheater werden auch Gastspielhäuser genannt und werden im Allgemeinen von mittelgroßen Städten betrieben. Die ausgewählten Städte hatten zwischen rd. 18.000 und 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die überörtliche Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2021. Soweit möglich wurde das Haushaltsjahr 2022 einbezogen. Die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 standen unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Insgesamt ist das Prüfungsergebnis für Vechta sehr positiv zu beurteilen.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte

Die überörtliche Kommunalprüfung prüfte bei zehn Städten das Betreiben ihrer Bespieltheater. Die unterschiedliche Größe der geprüften Theater, die Ausgestaltung des Spielbetriebs sowie regionale Besonderheiten erschweren einen direkten Vergleich ebenso wie verschiedene Formen der Aufgabenwahrnehmung. Dennoch stehen die Theater vor ähnlichen Herausforderungen. Die nicht durch Eintrittsgelder und Mietverträge gedeckten Aufwendungen finanzieren die Städte selbst. Sie müssen die Finanzierung auch künftig sicherstellen, ohne das Programmniveau zu gefährden.

 

Folgende wesentliche Ergebnisse wurden für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 festgestellt:

Die Theatergebäude befanden sich grundsätzlich im Eigentum der Städte. Die Stadt Syke war vom Landkreis Diepholz ein Dauernutzungsrecht eingeräumt. Die Stadt Vechta mietete ein Theatergebäude mit 272 Sitzplätzen, eines der kleineren Theater im Vergleich.

 

Bei einer Übertragung von Aufgaben ist eine Steuerung seitens der Stadt nur über eine entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags möglich. Dies erfordert nicht nur die Finanzierung zu regeln, sondern Steuerungsmöglichkeiten der Stadt zu gewährleisten sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau zu formulieren (z.B. Prüfungsrechte und Berichtspflichten). Die Städte Diepholz und Melle sollten ihre Verträge mit den Kulturringen aktualisieren (vgl. Abschnitt 3.2.2). Die Stadt Vechta organisiert das Theater einschließlich des Spielbetriebs selbst.

 

Die Anzahl des für die Verwaltung und den Betrieb des Theaters eingesetzten Personals variierte zwischen den Städten stark und lag zwischen 0,3 und 20,3 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Städte mit dem höchsten Personaleinsatz führten auch die meisten Veranstaltungen durch. Bei den Städten mit den niedrigsten Anteilen an eigenem Personal gab es nur wenige Veranstaltungen oder sie hatten Aufgaben an einen eingetragenen Verein (Kulturring) abgegeben.

Die Stadt Vechta wies im Vergleich mit 0,4 VZÄ den zweitniedrigsten Personalbestand auf. Sie gehörte zu den Städten mit den wenigsten Veranstaltungen.

 

Das Programmangebot war vielfältig. Alle Städte boten ein Kinder- und Jugendtheaterprogramm an. Auch im Metropol Theater war das Programmangebot vielfältig. Jedoch waren die Möglichkeiten durch einen fehlenden Orchestergraben eingeschränkt. (Hinweis der Verwaltung: Aufführungen mit Orchester finden auch im Metropol Theater statt. Nur werden diese dann „hochgebaut“, also über den Akteuren. Das funktioniert sehr gut).

 

Programmkooperationen wurden in verschiedenen Ausgestaltungen vorgefunden. Mehrere Städte buchten u.a. Produktionen der Landesbühnen „Landesbühne Niedersachsen Nord“ (LBNN) und „Theater für Niedersachsen“ (TfN). Die Städte Papenburg und Vechta waren über den Zweckverband LBNN wirtschaftliche Träger der LBNN. Sie besaßen eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten, da Entscheidungen über Finanzierung und ggf. Programmgestaltung gemeinschaftlich mit 14 Zweckverbandsmitgliedern unterschiedlicher Größe und Struktur getroffen werden mussten. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, alle Programmkooperationen regelmäßig auf den Nutzen im Verhältnis zu den Aufwendungen für die Stadt zu hinterfragen. Falls eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu dem Ergebnis führt, dass eine Mitgliedschaft unwirtschaftlich ist, sollte diese beendet werden (§ 110 Abs. 2 NKomVG).

Die Stadt Vechta sollte bei der LBNN ihre Einflussmöglichkeiten auf das Programmangebot stärker nutzen und die Produktverantwortlichen einbinden.

(Hinweis der Verwaltung: Gemeint ist, dass der Landesrechnungshof empfiehlt, diejenigen, die das Theaterprogramm bei der Stadt Vechta planen, auch zu den wichtigen Verbandsversammlungen zu delegieren).

 

Eine Steuerung über Ziele und Kennzahlen bietet sich gerade im Theaterbereich an. Dazu gehören auch die Diskussionen in den Kommunalparlamenten über die künftige Ausrichtung der Bespieltheater. Die Städte sollten ihr Steuerungssystem überprüfen. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, im Produkt „Theater“ konkrete Ziele und geeignete Kennzahlen zu bestimmen sowie ein fachbezogenes Controlling durchzuführen. Die Stadt Vechta steuerte weder über Ziele und Kennzahlen noch führte sie ein fachbezogenes Controlling durch. (Hinweis der Verwaltung: Das könnte man so machen, würde jedoch höhere Personalaufwendungen bedeuten. Das Controlling der Stabsstelle 13 heißt konstante Nachfrage. Und die ist ausgezeichnet).

 

In den Pandemiejahren gingen die Zahlen der Besucherinnen und Besucher stark zurück, weil keine Veranstaltungen stattfinden konnten (Lockdown) oder aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur eine geringe Zahl an Besucherinnen und Besucher zulässig war. Ein Wiederanstieg der Zahlen war ab dem Jahr 2022 zu verzeichnen, obwohl es noch bis März 2022 Einschränkungen im Theaterbetrieb gab. Im Durchschnitt erreichten die Zahlen der Besucherinnen und Besucher der geprüften Städte im Jahr 2022 rd. 63 % des Niveaus des Jahres 2019. Das Metropol Theater hatte im Jahr 2022 sogar mehr Besucherinnen und Besucher als im Jahr 2019, weil mehr Veranstaltungen stattfanden. (Hinweis der Verwaltung: Das war eine große aber erfolgreiche Kraftanstrengung).

 

Der Zuschussbedarf der Theater hängt u.a. von dem Programm sowie dem für dessen Umsetzung erforderlichen Verwaltungsaufwand ab. Keine Stadt konnte die Aufwendungen durch Erträge decken. Der mittlere Zuschussbedarf der Städte lag in den Prüfungsjahren bei rd. 713.400 €. Die Städte sollten laufend prüfen, welche Maßnahmen den Zuschussbedarf mindern können. Der mittlere Zuschussbedarf für das Metropol Theater lag bei rd. 274.900 € und damit deutlich unter dem Durchschnitt!!!

 

Die Personalaufwendungen betrugen im Jahresmittel zwischen 17.900 € und 1.138.100 €. Die Höhe korrespondierte im Allgemeinen mit der Höhe der festgestellten VZÄ (s.o.). Die Städte mit dem meisten Personal wiesen auch die höchsten Personalaufwendungen auf. Die Stadt Vechta hatte im Mittel Personalaufwendungen von 84.800 € und damit deutlich weniger als der Durchschnitt!!!

 

Die Aufwendungen der Städte für Gastspiele lagen im Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen zwischen 23,5 % und 51,7 %. Dabei wurden die Zahlungen an den LBNN oder das TfN berücksichtigt. Die Stadt Vechta hatte mit 41,1 % einen im mittleren Drittel des Vergleichs liegenden Mittelwert.

 

Der jährliche Mittelwert der Abschreibungen betrug zwischen 80 € und 454.400 €. Bei drei Städten lag dieser über dem Durchschnitt von 110.700 € und beeinflusste damit in besonderem Maße den Zuschussbedarf. Die Stadt Vechta hatte mit einem jährlichen Mittelwert von 80 € die geringsten Abschreibungen. Aufgrund der Anmietung des Theaters fielen keine Abschreibungen für Gebäude an, sondern lediglich Abschreibungen für Inventar.

 

Die übrigen ordentlichen Aufwendungen waren bei einigen Städten ein großer Aufwendungsbereich. Im jährlichen Mittel betrugen sie zwischen 5.300 € und 286.000 €. Für die Stadt Vechta ergab sich ein Mittelwert von 6.500 €. Nur eine Stadt hatte einen niedrigeren Mittelwert!!!

 

Die Theater erzielten Erträge vorrangig durch Eintrittsgelder sowie aus der Überlassung an Dritte. Zuwendungen waren vor der Covid-19-Pandemie von nachrangiger Bedeutung. Die ordentlichen Erträge betrugen im jährlichen Mittel zwischen 5.800 € und 684.100 €. Die Erträge der Stadt Vechta beliefen sich im Mittel auf 69.100 €, davon 4.800 € an Zuwendungen.

 

Die Eintrittsgelder für den Bereich „Schauspiel“ variierten zwischen 12 € und 33 €. Eine Vollkostenkalkulation fand nicht statt. Die Eintrittspreise der Stadt Vechta für den Bereich Schauspiel lag in der Spielzeit 2021/2022 zwischen 10,50 € und 25 €. (Hinweis der Verwaltung: Die Eintrittsgelder wurden mittlerweile angehoben und betragen zur neuen Spielzeit 2024/2025 zwischen 16,80 € und 28 €, nicht ermäßigt).

 

Der mittlere Zuschussbedarf lag bei 16,10 € je Einwohnerinnen und Einwohner und bei 108,76 € je Theaterbesucherin und -besucher. Der mittlere Zuschussbedarf des Metropol Theaters war mit 8,31 € je Einwohnerin und Einwohner etwa die Hälfte vom Durchschnitt. Je besuchende Person lag dieser bei 85,88 €. Also gut 25 % niedriger als der Durchschnitt.

 

Die vollständige Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage beigefügt und wird nach § 5 Abs. 2 NKPG nach Bekanntgabe gegenüber dem Rat an siegen Werktagen öffentlich ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein