Bespieltheater: Strukturen und Finanzbedarfe von Theatern ohne eigenen Spielbetrieb
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:
„Die Prüfungsmitteilung des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes „Überörtliche Prüfung Stadt Vechta gemäß §§ 1 bis 4 NKPG; Bespieltheater: Strukturen und Finanzbedarfe von Theatern ohne eigenen Spielbetrieb“ wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Es gibt öffentlich getragene Theater mit eigenem und ohne eigenes Ensemble, Privattheater sowie Freie Theater. Unter Bespieltheater werden Theater mit einer festen Spielstätte, die kein eigenes Ensemble besitzen, verstanden. Sie führen regelmäßig Gastspielproduktionen auf. Bespieltheater stellen neben den Aktivitäten der Freien Theater oft die einzigen professionellen und institutionalisierten Theater in ländlichen Räumen dar. Bespieltheater werden auch Gastspielhäuser genannt und werden im Allgemeinen von mittelgroßen Städten betrieben. Die ausgewählten Städte hatten zwischen rd. 18.000 und 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die überörtliche Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2021. Soweit möglich wurde das Haushaltsjahr 2022 einbezogen. Die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 standen unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Insgesamt ist das Prüfungsergebnis für Vechta sehr positiv zu beurteilen.
Zusammenfassung
der wesentlichen Inhalte
Die überörtliche Kommunalprüfung prüfte bei zehn Städten das Betreiben ihrer Bespieltheater. Die unterschiedliche Größe der geprüften Theater, die Ausgestaltung des Spielbetriebs sowie regionale Besonderheiten erschweren einen direkten Vergleich ebenso wie verschiedene Formen der Aufgabenwahrnehmung. Dennoch stehen die Theater vor ähnlichen Herausforderungen. Die nicht durch Eintrittsgelder und Mietverträge gedeckten Aufwendungen finanzieren die Städte selbst. Sie müssen die Finanzierung auch künftig sicherstellen, ohne das Programmniveau zu gefährden.
Folgende
wesentliche Ergebnisse wurden für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022
festgestellt:
Die Theatergebäude befanden sich grundsätzlich im Eigentum der Städte. Die Stadt Syke war vom Landkreis Diepholz ein Dauernutzungsrecht eingeräumt. Die Stadt Vechta mietete ein Theatergebäude mit 272 Sitzplätzen, eines der kleineren Theater im Vergleich.
Bei einer
Übertragung von Aufgaben ist eine Steuerung seitens der Stadt nur über eine
entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags möglich. Dies erfordert
nicht nur die Finanzierung zu regeln, sondern Steuerungsmöglichkeiten der Stadt
zu gewährleisten sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau zu
formulieren (z.B. Prüfungsrechte und Berichtspflichten). Die Städte Diepholz
und Melle sollten ihre Verträge mit den Kulturringen aktualisieren (vgl.
Abschnitt 3.2.2). Die Stadt Vechta
organisiert das Theater einschließlich des Spielbetriebs selbst.
Die Anzahl des für die Verwaltung und den Betrieb des Theaters eingesetzten Personals variierte zwischen den Städten stark und lag zwischen 0,3 und 20,3 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Städte mit dem höchsten Personaleinsatz führten auch die meisten Veranstaltungen durch. Bei den Städten mit den niedrigsten Anteilen an eigenem Personal gab es nur wenige Veranstaltungen oder sie hatten Aufgaben an einen eingetragenen Verein (Kulturring) abgegeben.
Die Stadt Vechta wies im Vergleich mit 0,4
VZÄ den zweitniedrigsten Personalbestand auf. Sie gehörte zu den Städten mit
den wenigsten Veranstaltungen.
Das
Programmangebot war vielfältig. Alle Städte boten ein Kinder- und
Jugendtheaterprogramm an. Auch im
Metropol Theater war das Programmangebot vielfältig. Jedoch waren die
Möglichkeiten durch einen fehlenden Orchestergraben eingeschränkt. (Hinweis der Verwaltung: Aufführungen mit
Orchester finden auch im Metropol Theater statt. Nur werden diese dann
„hochgebaut“, also über den Akteuren. Das funktioniert sehr gut).
Programmkooperationen wurden in verschiedenen Ausgestaltungen vorgefunden. Mehrere Städte buchten u.a. Produktionen der Landesbühnen „Landesbühne Niedersachsen Nord“ (LBNN) und „Theater für Niedersachsen“ (TfN). Die Städte Papenburg und Vechta waren über den Zweckverband LBNN wirtschaftliche Träger der LBNN. Sie besaßen eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten, da Entscheidungen über Finanzierung und ggf. Programmgestaltung gemeinschaftlich mit 14 Zweckverbandsmitgliedern unterschiedlicher Größe und Struktur getroffen werden mussten. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, alle Programmkooperationen regelmäßig auf den Nutzen im Verhältnis zu den Aufwendungen für die Stadt zu hinterfragen. Falls eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu dem Ergebnis führt, dass eine Mitgliedschaft unwirtschaftlich ist, sollte diese beendet werden (§ 110 Abs. 2 NKomVG).
Die Stadt Vechta sollte bei der LBNN ihre
Einflussmöglichkeiten auf das Programmangebot stärker nutzen und die
Produktverantwortlichen einbinden.
(Hinweis der Verwaltung: Gemeint ist, dass
der Landesrechnungshof empfiehlt, diejenigen, die das Theaterprogramm bei der
Stadt Vechta planen, auch zu den wichtigen Verbandsversammlungen zu
delegieren).
Eine Steuerung
über Ziele und Kennzahlen bietet sich gerade im Theaterbereich an. Dazu gehören
auch die Diskussionen in den Kommunalparlamenten über die künftige Ausrichtung
der Bespieltheater. Die Städte sollten ihr Steuerungssystem überprüfen. Die
überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, im Produkt „Theater“ konkrete Ziele und
geeignete Kennzahlen zu bestimmen sowie ein fachbezogenes Controlling
durchzuführen. Die Stadt Vechta steuerte
weder über Ziele und Kennzahlen noch führte sie ein fachbezogenes Controlling
durch. (Hinweis der Verwaltung: Das könnte man so machen, würde jedoch höhere
Personalaufwendungen bedeuten. Das Controlling der Stabsstelle 13 heißt
konstante Nachfrage. Und die ist ausgezeichnet).
In den
Pandemiejahren gingen die Zahlen der Besucherinnen und Besucher stark zurück,
weil keine Veranstaltungen stattfinden konnten (Lockdown) oder aufgrund der
geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur eine geringe Zahl an Besucherinnen
und Besucher zulässig war. Ein Wiederanstieg der Zahlen war ab dem Jahr 2022 zu
verzeichnen, obwohl es noch bis März 2022 Einschränkungen im Theaterbetrieb
gab. Im Durchschnitt erreichten die Zahlen der Besucherinnen und Besucher der
geprüften Städte im Jahr 2022 rd. 63 % des Niveaus des Jahres 2019. Das Metropol Theater hatte im Jahr 2022
sogar mehr Besucherinnen und Besucher als im Jahr 2019, weil mehr
Veranstaltungen stattfanden. (Hinweis der Verwaltung: Das war eine große aber
erfolgreiche Kraftanstrengung).
Der
Zuschussbedarf der Theater hängt u.a. von dem Programm sowie dem für dessen
Umsetzung erforderlichen Verwaltungsaufwand ab. Keine Stadt konnte die
Aufwendungen durch Erträge decken. Der mittlere Zuschussbedarf der Städte lag
in den Prüfungsjahren bei rd. 713.400 €. Die Städte sollten laufend prüfen,
welche Maßnahmen den Zuschussbedarf mindern können. Der mittlere Zuschussbedarf für das Metropol Theater lag bei rd.
274.900 € und damit deutlich unter dem Durchschnitt!!!
Die
Personalaufwendungen betrugen im Jahresmittel zwischen 17.900 € und 1.138.100
€. Die Höhe korrespondierte im Allgemeinen mit der Höhe der festgestellten VZÄ
(s.o.). Die Städte mit dem meisten Personal wiesen auch die höchsten
Personalaufwendungen auf. Die Stadt
Vechta hatte im Mittel Personalaufwendungen von 84.800 € und damit deutlich
weniger als der Durchschnitt!!!
Die Aufwendungen der Städte für Gastspiele lagen im Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen zwischen 23,5 % und 51,7 %. Dabei wurden die Zahlungen an den LBNN oder das TfN berücksichtigt. Die Stadt Vechta hatte mit 41,1 % einen im mittleren Drittel des Vergleichs liegenden Mittelwert.
Der jährliche
Mittelwert der Abschreibungen betrug zwischen 80 € und 454.400 €. Bei drei
Städten lag dieser über dem Durchschnitt von 110.700 € und beeinflusste damit
in besonderem Maße den Zuschussbedarf. Die
Stadt Vechta hatte mit einem jährlichen Mittelwert von 80 € die geringsten
Abschreibungen. Aufgrund der Anmietung des Theaters fielen keine Abschreibungen
für Gebäude an, sondern lediglich Abschreibungen für Inventar.
Die übrigen
ordentlichen Aufwendungen waren bei einigen Städten ein großer
Aufwendungsbereich. Im jährlichen Mittel betrugen sie zwischen 5.300 € und
286.000 €. Für die Stadt Vechta ergab
sich ein Mittelwert von 6.500 €. Nur eine Stadt hatte einen niedrigeren
Mittelwert!!!
Die Theater
erzielten Erträge vorrangig durch Eintrittsgelder sowie aus der Überlassung an
Dritte. Zuwendungen waren vor der Covid-19-Pandemie von nachrangiger Bedeutung.
Die ordentlichen Erträge betrugen im jährlichen Mittel zwischen 5.800 € und
684.100 €. Die Erträge der Stadt Vechta
beliefen sich im Mittel auf 69.100 €, davon 4.800 € an Zuwendungen.
Die
Eintrittsgelder für den Bereich „Schauspiel“ variierten zwischen 12 € und 33 €.
Eine Vollkostenkalkulation fand nicht statt. Die Eintrittspreise der Stadt Vechta für den Bereich Schauspiel lag in
der Spielzeit 2021/2022 zwischen 10,50 € und 25 €. (Hinweis der Verwaltung: Die
Eintrittsgelder wurden mittlerweile angehoben und betragen zur neuen Spielzeit
2024/2025 zwischen 16,80 € und 28 €, nicht ermäßigt).
Der mittlere
Zuschussbedarf lag bei 16,10 € je Einwohnerinnen und Einwohner und bei 108,76 €
je Theaterbesucherin und -besucher. Der
mittlere Zuschussbedarf des Metropol Theaters war mit 8,31 € je Einwohnerin und
Einwohner etwa die Hälfte vom Durchschnitt. Je besuchende Person lag dieser bei
85,88 €. Also gut 25 % niedriger als der Durchschnitt.
Die vollständige Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage beigefügt und wird nach § 5 Abs. 2 NKPG nach Bekanntgabe gegenüber dem Rat an siegen Werktagen öffentlich ausgelegt.