Übernahme der bereits entstandenen Kosten der Bauleitplanung durch die Stadt Vechta
Beschlussempfehlung:
„Im Falle der erfolgreichen
Grundstücksverhandlungen erstattet die Stadt Vechta der Volksbank Vechta die
bisher entstandenen Kosten der Bauleitplanung und der Baureifmachung für die
städtebauliche Entwicklung in Langförden-Nord – Östlich der B69. Eine
diesbezügliche privatschriftliche Vereinbarung ist mit der Volksbank Vechta
noch abzuschließen“.
Sachverhalt:
Mit Vertrag vom 07.06.2021,
UR-Nr. 47/2021 des Notars Berding in Dinklage haben die Vertragsparteien BWE
Brüterei Weser-Ems GmbH & Co. KG (Fa. Wesjohann), die Volksbank Vechta eG
(Volksbank) sowie die Stadt Vechta (Stadt) einen Kaufvertrag über die Flächen
der Fa. Wesjohann mit aufstehenden Stallanlagen abgeschlossen. Da erst durch
die Stilllegung der Stallanlagen eine Entwicklung im gesamten Bereich
Langförden-Nord möglich wird, hat die Stadt weiterhin ein erhebliches Interesse
an der Umsetzung des am 07.06.2021 abgeschlossenen Kaufvertrages.
Aufgrund der aktuellen
Situation in der Baubranche und der nicht bekannten Nachfrage nach
Baugrundstücken muss die Volksbank bei Umsetzung der Planung ein derzeit nicht
zu überblickendes Risiko für die nächsten Jahre eingehen, welches sie
insbesondere vor dem Hintergrund einer genossenschaftlichen Bank, nicht
eingehen könne. Die Vertragsparteien sind sich dahingehend einig geworden, dass
die Stadt bei entsprechender Beschlussfassung als Käuferin in den Kaufvertrag
eintritt und die Volksbank zukünftig nicht mehr Vertragsbeteiligte ist.
Außerdem wird die Stadt in die
Kaufvertragsverhandlungen mit den weiteren für die Umsetzung dieser ersten
Planung betroffenen Grundstückseigentümern einsteigen (vgl. detaillierte
Ausführung hierzu in der Beschlussvorlage 23/038/2024).
Im Falle der erfolgreichen
Grundstücksverhandlungen wird die Stadt die Realisierung der baulichen
Entwicklung in Langförden-Nord - Östlich der B69 weiterführen und die hierfür
entstehenden Kosten der Bauleitplanung, des Grunderwerbs (inkl. Kosten der
Stallstilllegung) und der Erschließung im Rahmen der Planungshoheit an die
zukünftigen Eigentümer der neu entstehenden Wohn-, Gewerbe- und
Mischgebietsflächen weiterleiten. Hierunter fallen auch die von der Volksbank
Vechta bis heute getragenen Kosten der Bauleitplanung und der Baureifmachung,
zu deren Übernahme sich die Volksbank Vechta im Rahmen des städtebaulichen
Vertrages vom 22.11.2023 ursprünglich verpflichtet hatte.
Aufgrund der geplanten
Fortsetzung der baulichen Entwicklung durch die Stadt schlägt die Verwaltung
vor, die bis heute von der Volksbank Vechta getragenen Kosten von der Stadt
Vechta an die Volksbank zu erstatten. Eine diesbezügliche privatschriftliche
Vereinbarung müsste nach entsprechender Beschlussfassung mit der Volksbank
Vechta noch abgeschlossen werden.