Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Beschluss:
„Nach Prüfung der während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und
Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ Teilbereich A mit
der Begründung und dem Umweltbericht beschlossen. “
Sachverhalt:
Die 101. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um den Standort eines Gewerbebetriebes
an der Lohner Straße planungsrechtlich abzusichern sowie dringend benötigte
Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür wird der sich im Plangebiet befindende
Parkplatz überplant und auf eine Fläche nördlich des Hedwig-Stifts verlegt.
Der Entwurf der 101.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 31.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024
öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
In der Anlage
sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen
Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.