Betreff
101. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ Teilbereich A;
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Vorlage
61/087/2024
Aktenzeichen
51 20 05/101
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

Beschluss:

„Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ Teilbereich A mit der Begründung und dem Umweltbericht beschlossen. “

 

 

Sachverhalt:

Die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um den Standort eines Gewerbebetriebes an der Lohner Straße planungsrechtlich abzusichern sowie dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür wird der sich im Plangebiet befindende Parkplatz überplant und auf eine Fläche nördlich des Hedwig-Stifts verlegt.

Der Entwurf der 101. Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 31.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

In der Anlage sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein