Betreff
Bebauungsplan Nr. 193 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Wasserwerk Vechta“
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB
Vorlage
61/088/2024
Aktenzeichen
51/20/02 - 180
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

Beschluss:

„Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 193 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Wasserwerk Vechta“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.“

 

 

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 193 wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage südlich des Wasserwerk Vechta zu schaffen. Mit der Anlage soll das bestehende Wasserwerk mit erneuerbarer Energie (aus Sonnenstrom) versorgt werden und so die hohen Betriebskosten der Wasserpumpen etc. reduziert sowie eine höhere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern erreicht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 wurde in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

In der Anlage sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein