Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Beschluss:
„Nach Prüfung der während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1
Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 193 „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik-Wasserwerk Vechta“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen,
als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem
Umweltbericht.“
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 193 wird
aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Freiflächen-PV-Anlage südlich des Wasserwerk Vechta zu schaffen. Mit der
Anlage soll das bestehende Wasserwerk mit erneuerbarer Energie (aus
Sonnenstrom) versorgt werden und so die hohen Betriebskosten der Wasserpumpen
etc. reduziert sowie eine höhere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
erreicht werden.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 193 wurde in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich
22.12.2023 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
In der Anlage sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge
aufgeführt.