Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Beschluss:
„Nach Prüfung der während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2
BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaik-Wasserwerk Vechta“ mit der Begründung
und dem Umweltbericht beschlossen. “
Sachverhalt:
Die 108. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird vorgenommen, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage südlich des
Wasserwerk Vechta zu schaffen. Mit der Anlage soll das bestehende Wasserwerk mit
erneuerbarer Energie (aus Sonnenstrom) versorgt werden und so die hohen
Betriebskosten der Wasserpumpen etc. reduziert sowie eine höhere Unabhängigkeit
von fossilen Energieträgern erreicht werden.
Der Entwurf der 108.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 20.11.2023bis einschließlich
22.12.2023 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
In der Anlage sind die im Rahmen des o. g. Verfahrens von Seiten der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen
und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.