hier: Pflichtprüfung zum Jahresabschluss und Lagebericht 2023
Beschlussempfehlung:
„Der
Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:
Aufgrund
des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS WSLP GmbH, vorgelegten
Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta
für das Wirtschaftsjahr 2023 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im
Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht hiermit
fest.
Die Gesamtbilanzsumme
beläuft sich auf der Aktiv- und Passivseite auf je 13.731.749,81 Euro. Der Jahresverlust des Wirtschaftsjahres
2023 wird mit 107.970,73 Euro
festgestellt.
Der für
das Wirtschaftsjahr 2023 ausgewiesene Verlust in Höhe von 107.970,73 Euro
wird gem. § 12 EigBetrVO auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres
vorgetragen.
Der
Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt:
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS WSLP GmbH hat die Pflichtprüfung des
Wasserwerkes Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgenommen und hierüber einen
Bericht angefertigt. Der Prüfungsbericht enthält im Wesentlichen Erläuterungen
zum Jahresabschluss und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Bilanz
vom 31.12.2023 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit
13.731.749,81 Euro ab.
Aus
Gründen der besseren Transparenz werden für die Betriebssparten Wasser, BHKW,
Elektromobilität und Photovoltaikanlagen jeweils eigene Erfolgsrechnungen
geführt. Der Jahresabschluss enthält daher eine Erfolgsrechnung für das reine
Wassergeschäft, eine Erfolgsrechnung für das BHKW, eine Erfolgsrechnung für
Elektromobilität, eine Erfolgsrechnung für Photovoltaikanalgen und die
Erfolgsrechnung für den gesamten Eigenbetrieb Wasserwerk.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung Wasserwerk gesamt weist für das Geschäftsjahr 2023
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 107.970,73 Euro aus. Die einzelnen
Erfolgsrechnungen für die jeweiligen Sparten sind im Prüfungsbericht
ersichtlich.
Eigenkapital
Das
Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.12.2023 betrug 5.933.414,62 Euro
(einschließlich Gewinn 2022).
Der Anteil
des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich auf 43,21 % (2022 = 49,08 %).
Investitionen
Die
Anlagenzugänge im Jahre 2023 betrugen insgesamt 1.465 T€.
Zur
Finanzierung des Anlagevermögens stehen neben dem Eigenkapital langfristige
Fremdmittel i. H. v. 5.858 T€ zur Verfügung. Im Jahr 2023 liegt eine
Unterdeckung in Höhe von 443 T€ vor.
Prüfungsschwerpunkte
- Existenz der ausgewiesenen Umsatzerlöse,
- Analyse des Prozesses der Jahresabschusserstellung,
- Existenz und Bewertung des Sachanlagevermögens,
- Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt Vechta
- Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
- Vollständigkeit der Angaben im Anhang sowie
- Vollständigkeit der Angaben im Lagebericht, insbesondere prognostische
Angaben.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Prüfungsauftrag
vom 11. September 2023 war den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter
Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr
gem. § 317 HGB zu prüfen und über das Prüfungsergebnis Bericht zu erstatten.
Auftragsgemäß erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der
Werkleitung gem. § 158 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG)
i.V.m. § 33 Abs. 1 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018
sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.
Der
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers wurde erteilt und ist im
Prüfungsbericht ersichtlich.
Schlussbemerkung
Der
Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
107.970,73 Euro. Der Verlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der
Kommune ausgeglichen wird, gem. § 12 EigBetrVO auf die Rechnung des neuen
Wirtschaftsjahres vorzutragen.
Nach § 35
der Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den
Lagebericht fest und beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über
die Behandlung des Jahresverlustes.
Die
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 sowie des Prüfungsberichtes erfolgt
gemäß den entsprechenden Regelungen der zurzeit gültigen
Eigenbetriebsverordnung.