Betreff
Wirtschaftsjahr 2024;
hier: Pflichtprüfung zum Jahresabschluss und Lagebericht 2023
Vorlage
WW/023/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:

Aufgrund des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS WSLP GmbH, vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht hiermit fest.

Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiv- und Passivseite auf je 13.731.749,81 Euro. Der Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2023 wird mit 107.970,73 Euro festgestellt.

Der für das Wirtschaftsjahr 2023 ausgewiesene Verlust in Höhe von 107.970,73 Euro wird gem. § 12 EigBetrVO auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen.

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“


Sachverhalt:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS WSLP GmbH hat die Pflichtprüfung des Wasserwerkes Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgenommen und hierüber einen Bericht angefertigt. Der Prüfungsbericht enthält im Wesentlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Bilanz vom 31.12.2023 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 13.731.749,81 Euro ab.

Aus Gründen der besseren Transparenz werden für die Betriebssparten Wasser, BHKW, Elektromobilität und Photovoltaikanlagen jeweils eigene Erfolgsrechnungen geführt. Der Jahresabschluss enthält daher eine Erfolgsrechnung für das reine Wassergeschäft, eine Erfolgsrechnung für das BHKW, eine Erfolgsrechnung für Elektromobilität, eine Erfolgsrechnung für Photovoltaikanalgen und die Erfolgsrechnung für den gesamten Eigenbetrieb Wasserwerk.

Die Gewinn- und Verlustrechnung Wasserwerk gesamt weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 107.970,73 Euro aus. Die einzelnen Erfolgsrechnungen für die jeweiligen Sparten sind im Prüfungsbericht ersichtlich.

Eigenkapital

Das Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.12.2023 betrug 5.933.414,62 Euro (einschließlich Gewinn 2022).

 

Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich auf 43,21 % (2022 = 49,08 %).

Investitionen

Die Anlagenzugänge im Jahre 2023 betrugen insgesamt 1.465 T€.

Zur Finanzierung des Anlagevermögens stehen neben dem Eigenkapital langfristige Fremdmittel i. H. v. 5.858 T€ zur Verfügung. Im Jahr 2023 liegt eine Unterdeckung in Höhe von 443 T€ vor. 

Prüfungsschwerpunkte

-       Existenz der ausgewiesenen Umsatzerlöse,

-       Analyse des Prozesses der Jahresabschusserstellung,

-       Existenz und Bewertung des Sachanlagevermögens, 

-       Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Vechta

-       Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

-       Vollständigkeit der Angaben im Anhang sowie

-       Vollständigkeit der Angaben im Lagebericht, insbesondere prognostische Angaben.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Prüfungsauftrag vom 11. September 2023 war den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr gem. § 317 HGB zu prüfen und über das Prüfungsergebnis Bericht zu erstatten. Auftragsgemäß erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung gem. § 158 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) i.V.m. § 33 Abs. 1 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.

Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers wurde erteilt und ist im Prüfungsbericht ersichtlich.

Schlussbemerkung

Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 107.970,73 Euro. Der Verlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Kommune ausgeglichen wird, gem. § 12 EigBetrVO auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres vorzutragen.

Nach § 35 der Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest und beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Behandlung des Jahresverlustes.

Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 sowie des Prüfungsberichtes erfolgt gemäß den entsprechenden Regelungen der zurzeit gültigen Eigenbetriebsverordnung.


Finanzielle Auswirkungen: ja     nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein