Betreff
Wasserschutzberatung 2025-2029;
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
WW/025/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

„Die Werkleitung wird beauftragt, das notwendige Vergabeverfahren – wie in der Sitzung dargestellt – vollumfänglich abzuwickeln. Der Betriebsausschuss ist über den aktuellen Sachstand zu informieren.“


Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Kooperation für das Wasserschutzgebiet Vechta-Holzhausen vom 12.09.2024 wurde einvernehmlich zwischen dem Wasserwerk Vechta und den bodenbewirtschaftenden Personen das Schutz- und Beratungskonzept für die Jahre 2025-2029 beschlossen.

Das Konzept bildet die Grundlage für das Zusammenwirken im Rahmen der weiteren Kooperationsarbeit (bestehend aus Wasserwerk Vechta, Landwirten und weiteren Behörden), denn hierauf aufbauend werden im Sinne des präventiven Grundwasserschutzes Flächenmaßnahmen entwickelt und Richtlinien für die sog. Gewässerschutzberatung vorgegeben.

Sowohl die Flächenmaßnahmen als auch die Gewässerschutzberatung werden vollständig subventioniert. Über die Förderungssummen, Förderungsbedingungen etc. werden in der Regel alle 5 Jahre Verträge zwischen dem Wasserwerk Vechta und dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz geschlossen.

Die Aufgabe der Gewässerschutzberatung nimmt das Wasserwerk Vechta indes nicht selber wahr. Diese Leistung muss somit fremdvergeben werden.

Sowohl über die Höhe der Auftragssumme als auch weitere, das Fördervolumen betreffende Hintergründe wird in der Sitzung näher vorgetragen.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein