hier: Auftragsvergabe
Beschlussempfehlung:
„Die Werkleitung wird beauftragt, das
notwendige Vergabeverfahren – wie in der Sitzung dargestellt – vollumfänglich
abzuwickeln. Der Betriebsausschuss ist über den aktuellen Sachstand zu
informieren.“
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss der Kooperation für das
Wasserschutzgebiet Vechta-Holzhausen vom 12.09.2024 wurde einvernehmlich
zwischen dem Wasserwerk Vechta und den bodenbewirtschaftenden Personen das
Schutz- und Beratungskonzept für die Jahre 2025-2029 beschlossen.
Das Konzept bildet die Grundlage für das
Zusammenwirken im Rahmen der weiteren Kooperationsarbeit (bestehend aus
Wasserwerk Vechta, Landwirten und weiteren Behörden), denn hierauf aufbauend
werden im Sinne des präventiven Grundwasserschutzes Flächenmaßnahmen entwickelt
und Richtlinien für die sog. Gewässerschutzberatung vorgegeben.
Sowohl die Flächenmaßnahmen als auch die
Gewässerschutzberatung werden vollständig subventioniert. Über die
Förderungssummen, Förderungsbedingungen etc. werden in der Regel alle 5 Jahre
Verträge zwischen dem Wasserwerk Vechta und dem Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz geschlossen.
Die Aufgabe der Gewässerschutzberatung nimmt
das Wasserwerk Vechta indes nicht selber wahr. Diese Leistung muss somit
fremdvergeben werden.
Sowohl über die Höhe der Auftragssumme als
auch weitere, das Fördervolumen betreffende Hintergründe wird in der Sitzung
näher vorgetragen.