Betreff
Durchführung Wasserzählerwechsel;
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
WW/028/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

„Die Werkleitung wird beauftragt, die Vergabe für den Wasserzählerwechsel vollumfänglich durchzuführen. Über die Ergebnisse ist der Betriebsausschuss zu unterrichten.“


Sachverhalt:

In Deutschland regelt das Eichgesetz die Anforderungen an Messgeräten, darunter auch Wasserzähler. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Messgeräte korrekt arbeiten und die Verbraucher eichrechtskonform abgerechnet werden.

Laut Eichgesetz sind Wasserzähler in einem Zeitabstand von sechs Jahren auszutauschen. Sofern eine Stichprobenüberprüfung zu dem Ergebnis führt, dass die Mengenmessung aller ausgewählten Zähler innerhalb der zulässigen Prüfgrenzen liegt kann diese um jeweils drei Jahre verlängert werden. Für die im Jahr 2025 zu tauschenden Zähler wird das Wasserwerk keine Stichprobenuntersuchung durchführen lassen.

Im Jahr 2025 müssen 2804 Wasserzähler (Q3=4) im Versorgungsgebiet ausgewechselt werden. Der Wasserzählerwechsel muss bis zum 31.10.2025 erfolgt sein.

Der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler soll durch ein Fremdunternehmen durchgeführt werden.

Die Kosten für die Durchführung belaufen sich auf ca. 85.000€.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein