hier: Auftragsvergabe
Beschlussempfehlung:
„Die
Werkleitung wird beauftragt, die Vergabe für den Wasserzählerwechsel
vollumfänglich durchzuführen.
Über die Ergebnisse ist der Betriebsausschuss zu unterrichten.“
Sachverhalt:
In
Deutschland regelt das Eichgesetz die Anforderungen an Messgeräten, darunter
auch Wasserzähler. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Messgeräte
korrekt arbeiten und die Verbraucher eichrechtskonform abgerechnet werden.
Laut Eichgesetz
sind Wasserzähler in einem Zeitabstand von sechs Jahren auszutauschen. Sofern
eine Stichprobenüberprüfung zu dem Ergebnis führt, dass die Mengenmessung aller
ausgewählten Zähler innerhalb der zulässigen Prüfgrenzen liegt kann diese um
jeweils drei Jahre verlängert werden. Für die im Jahr 2025 zu tauschenden
Zähler wird das Wasserwerk keine Stichprobenuntersuchung durchführen lassen.
Im Jahr
2025 müssen 2804 Wasserzähler (Q3=4) im Versorgungsgebiet ausgewechselt werden.
Der Wasserzählerwechsel muss bis zum 31.10.2025 erfolgt sein.
Der
turnusmäßige Austausch der Wasserzähler soll durch ein Fremdunternehmen
durchgeführt werden.
Die Kosten
für die Durchführung belaufen sich auf ca. 85.000€.