Betreff
Wirtschaftsjahr 2024;
hier: Wirtschaftsplan 2025
Vorlage
WW/030/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

„Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

Der in der Sitzung vorgestellter und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird beschlossen.“


Sachverhalt:

Seit Betriebsaufnahme im Jahre 1984 am Standort Holzhausen hat das Wasserwerk Vechta ca. 55 Millionen m³ Trinkwasser gefördert. Maschinen und Anlagen haben seither zuverlässig gearbeitet und auch das Personal hat über Jahrzehnte großes Engagement gezeigt. Nur so war eine durchgehend zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser der besten Qualität möglich.

Um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vechtas nachhaltig zu sichern, sind zum einen kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen und weitere Investitionen erforderlich. Auch soll sichergestellt werden, dass durch das Schaffen mehrerer Redundanzen für Notfälle die Wasserversorgung gewährleistet werden kann. Dies wurde bereits mehrfach skizziert.

Diese Maßnahmen können nur durch die Inanspruchnahme erheblicher finanzieller Mittel abgebildet werden.

Im Ergebnis muss das Wasserwerk in den Jahren 2025-2026 eine Summe von ca. 13 Mio. € investieren. Einen Großteil der Investitionssumme stellt der Neubau der Wasseraufbereitung dar.

 

 

Gebührenkalkulation allgemein

Vor dem Hintergrund insbesondere der eingangs erwähnten Investitionen, wurde im Jahre 2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MRTreuhand) mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 – 2026 beauftragt.

Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan sind eng miteinander verknüpft. Beide basieren auf den gleichen Ansätzen hinsichtlich der zu erwartenden Erträge und zu erwartenden Kosten.

Aufgrund der Gebührenkalkulation für die Wirtschaftsjahre 2024 - 2026 wurde die

Verbrauchsgebühr von 0,95 €/m³ auf netto 1,31 €/m³ angehoben. Die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern wurde ebenfalls angepasst.

Wirtschaftsplan

Während Ziel der Gebührenkalkulation ist, die erforderliche Gebührenhöhe zu berechnen, wird im Rahmen des Wirtschaftsplanes auf Basis des resultierenden Gebührenaufkommens sowie unter Berücksichtigung aller weiteren Umsätze und Erträge sowie aller Kosten ein voraussichtliches Geschäftsergebnis berechnet.

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 besteht aus einem Erfolgsplan gesamt, dem Vermögensplan für jede Sparte, der Stellenübersicht und dem Finanzplan.

Der „Erfolgsplan gesamt“ umfasst die vier Teilerfolgspläne „Wasser“ „BHKW“, „Elektromobilität“ und „Photovoltaikanlagen“. Es ist davon auszugehen, dass die Sparte „E-Mobilität“ mit ca. 97.000 € defizitär ist. Ein sich ergebener Defizitbetrag darf nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ verrechnet werden. Mithin ist das Angebot der E-Mobilität in Höhe des Defizitbetrages mit der Stadtverwaltung durch den Haushalt der Stadt Vechta am Ende eines Wirtschaftsjahres auszugleichen.

Das Wasserwerk betreibt seit 2011 das „Parkhaus am Krankenhaus“, seit September 2018 das „Parkhaus am Bahnhof“ und ist seit November 2019 Bewirtschafter des Fahrradparkhauses Mobilitätsstation. Das Betreiben erfolgt wie in den Jahren zuvor auch im Wirtschaftsjahr 2025 auf Grundlage eines Dienstleistermodells. Danach werden Einnahmen und Ausgaben vom Wasserwerk verwaltet, schlussendlich jedoch in den Büchern der Stadt geführt. Die Erstattung des Arbeitsaufwandes für die Parkhäuser ist mit ca. 80.000 € in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

Den Erlösen liegt bei gleichbleibenden Gebührensätzen ein Wasserverkauf von 1.779.000 m³ zugrunde.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nach wie vor keine Konzessionsabgabe berücksichtigt.

Im Vermögensplan sind alle für 2025 geplanten Investitionen den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gegenübergestellt.

Die für den Bereich „Wasser“ geplanten Investitionssummen in Höhe von 3,4 Mio. € sind im Wirtschaftsplan ersichtlich.

Für den Bereich „BHKW“ sind Investitionen in Höhe von 150 T€ geplant.

Für den Bereich „Elektromobilität“ sind Investitionen in Höhe von 240 T€ geplant.

Für den Bereich „Photovoltaikanlagen“ sind Investitionen in Höhe von 550 T€ geplant.

Die Investitionen in 2025 sollen zum Großteil aus Krediten finanziert werden. Die Darstellung der Finanzierung ist den Vermögensplänen zu entnehmen.

Der Finanzplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt für die Jahre 2025 bis 2028.

Der Stellenplan wurde in der Anzahl der Stellen, sowie in seiner bestehenden Form beibehalten.

Der vollständige Wirtschaftsplan ist als Anlage zu TOP 4 hinterlegt.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein