Erneuter Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13b BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.169 „Wohngebiet östlich
des Kornblumenweges“ wird zugestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung des
Planentwurfes und der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.“
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat bereits am 19.07.2021 einen
erneuten Auslegungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 169 „Wohngebiet östlich
des Kornblumenweges“ gefasst.
Dieser Beschluss ist aufgrund der von der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta vorgeschlagenen Verlegung der
Erschließungsstraße auf die Nordseite des hier vorhandenen bepflanzten Walls
erforderlich geworden. Südlich angrenzend liegt der Sportplatz der Ludgerus
Schule. Durch diese Verlegung hat sich die für eine Mehrfamilienhausbebauung
vorgesehene Wohnbaufläche reduziert.
Nachfolgend hat ein Erörterungstermin zwischen der Stadt
Vechta, dem Landkreis Vechta als Grundstückseigentümer und der Gesellschaft für
Wohnungsbau - Vechta mbH (GeWoBau) stattgefunden. Von Seiten der GeWoBau wurde
ein mögliches Bebauungskonzept für das Grundstück nördlich der
Erschließungsstraße vorgestellt.
Demnach ist vorgesehen, dass die erforderlichen
Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen. Um eine natürliche
Belüftung der Tiefgarage zu erreichen, soll diese rund 0,8 m über der
Geländehöhe liegen. Dies bedingt, dass die Gesamthöhe der Gebäude um ca. 0,8 m
höher würde als ursprünglich geplant. Damit hätte die bislang festgesetzte
zwei- bis dreigeschossige Bebauung eine Höhe von 11,3 m und die dreigeschossige
Bebauung, bei der auch ein zusätzliches Staffelgeschoss möglich wäre, eine Höhe
von 14,8 m.
Laut dem Konzept ist darüber hinaus geplant, dass durch
verschiedene Gebäudehöhen eine architektonisch interessante Höhenstaffelung der
Wohnbebauung entsteht. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Bereiche für
eine dreigeschossige Bebauung (WA 2), bei der auch ein zusätzliches
Staffelgeschoss möglich sein soll, deutlich vergrößert werden.
Zur planungsrechtlichen Umsetzung des Bebauungskonzepts
der GeWoBau ist es weiterhin erforderlich, die überbaubare Fläche in östliche
Richtung um ca. 13 m zu erweitern.
Das Bebauungskonzept wird in der Sitzung durch einen
Vertreter der GeWoBau vorgestellt.
Da sich hierdurch erneut das Bebauungskonzept
um die oben aufgeführten Punkte geändert hat und die Planzeichnung angepasst
werden muss, wird nochmals ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich.