Betreff
Bebauungsplan Nr. 169 „Wohngebiet östlich des Kornblumenweges“
Erneuter Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13b BauGB
Vorlage
61/040/2021
Aktenzeichen
51 20 02/169
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor: 

 

„Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.169 „Wohngebiet östlich des Kornblumenweges“ wird zugestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.“

 

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat bereits am 19.07.2021 einen erneuten Auslegungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 169 „Wohngebiet östlich des Kornblumenweges“ gefasst.

 

Dieser Beschluss ist aufgrund der von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta vorgeschlagenen Verlegung der Erschließungsstraße auf die Nordseite des hier vorhandenen bepflanzten Walls erforderlich geworden. Südlich angrenzend liegt der Sportplatz der Ludgerus Schule. Durch diese Verlegung hat sich die für eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehene Wohnbaufläche reduziert.

 

Nachfolgend hat ein Erörterungstermin zwischen der Stadt Vechta, dem Landkreis Vechta als Grundstückseigentümer und der Gesellschaft für Wohnungsbau - Vechta mbH (GeWoBau) stattgefunden. Von Seiten der GeWoBau wurde ein mögliches Bebauungskonzept für das Grundstück nördlich der Erschließungsstraße vorgestellt. 

 

Demnach ist vorgesehen, dass die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen. Um eine natürliche Belüftung der Tiefgarage zu erreichen, soll diese rund 0,8 m über der Geländehöhe liegen. Dies bedingt, dass die Gesamthöhe der Gebäude um ca. 0,8 m höher würde als ursprünglich geplant. Damit hätte die bislang festgesetzte zwei- bis dreigeschossige Bebauung eine Höhe von 11,3 m und die dreigeschossige Bebauung, bei der auch ein zusätzliches Staffelgeschoss möglich wäre, eine Höhe von 14,8 m.

 

Laut dem Konzept ist darüber hinaus geplant, dass durch verschiedene Gebäudehöhen eine architektonisch interessante Höhenstaffelung der Wohnbebauung entsteht. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Bereiche für eine dreigeschossige Bebauung (WA 2), bei der auch ein zusätzliches Staffelgeschoss möglich sein soll, deutlich vergrößert werden.

 

Zur planungsrechtlichen Umsetzung des Bebauungskonzepts der GeWoBau ist es weiterhin erforderlich, die überbaubare Fläche in östliche Richtung um ca. 13 m zu erweitern.

 

Das Bebauungskonzept wird in der Sitzung durch einen Vertreter der GeWoBau vorgestellt.

 

Da sich hierdurch erneut das Bebauungskonzept um die oben aufgeführten Punkte geändert hat und die Planzeichnung angepasst werden muss, wird nochmals ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein