Erneuter Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussempfehlung:
Dem geänderten Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.178 Teilbereich 1B „Wohnprojekt
zwischen Oldenburger-, Wilhelm-Busch- und Erich-Kästner-Straße“ wird
zugestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der
Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. “
Sachverhalt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178 Teilbereich 1B hat in der Zeit vom 03.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 öffentlich ausgelegen. Nach der öffentlichen Auslegung wurde vom Vorhabenträger der Wunsch geäußert, das bislang mit einem Flachdach geplante Vorhaben nunmehr mit einem Walmdach zu errichten. Die bisherige Höhe des geplanten Gebäudes wird somit erhöht. Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.
Aufgrund dieser Änderung ist es erforderlich, die Planzeichnung des Bebauungsplanes sowie den Vorhaben und Erschließungsplan zu überarbeiten und eine erneute öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes durchzuführen.