Festlegung der Ausbauart
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
schlägt dem VA/Rat in Übereinstimmung mit dem Ortsrat Langförden folgende
Beschlussfassung vor:
„Die
Erschließungsstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 52L "An der Ohe/Kornstraße II“ sollen im Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:
1.
An
der Ohe“ von der Oldenburger Straße bis zur Kornstraße
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Fahrbahn
in Asphaltbauweise einschl. Rinnen 5,50
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite 13,50
m
2.
Innere
Erschließungsstraßen, 6,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne 6,50
m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite 6,50
m
3.
Innere
Erschließungsstraßen/Stichstraßen, 4,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinne 4,50
m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite: 4,50
m
4.
Kornstraße
im Abschnitt „An der Ohe“ bis „Kornstraße 10“
Gehweg
in Pflasterbauweise mit Rundbord 2,00
m
Fahrbahn
in Asphaltbauweise einschl. Rinnen 5,50
m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite 7,50
m
Im Bebauungsplan ausgewiesene Parkflächen und Flächen für
Abfallbehälter in Betonsteinpflaster.
An geeigneten Standorten sind im Straßenraum Pflanzbeete zur
Verkehrsberuhigung vorzusehen.“
Sachverhalt:
Die Stadt Vechta stellt derzeit den
Bebauungsplan Nr. 52L "An der
Ohe/Kornstraße II“ auf.
Der Ausbau der Straßen im
Geltungsbereich des B-Planes werden im Rahmen einer Privaterschließung
ausgeführt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der
Erschließungsstraßen beschlossen werden.
Die Haupterschließung erfolgt
von der Oldenburger Straße aus über die Straße „An der Ohe“. Im Zuge des
Kreuzungsumbaus wird auf der südlichen Seite der Straße „An der Ohe“ ein
Geh-/Radweg in einer 3,00 m Breite hergestellt. Dieser Geh- /Radweg verläuft
bis zum Grundstück Nr. 3. Ab Haus Nr. 3 bis zur Kornstraße erfolgt der Ausbau
lt. beigefügten Querschnitt in einer Gesamtprofilbreite von 13,50 m (einschl.
Nebenanlagen).
Innerhalb des Plangebietes sollen die
Wohnbauflächen über verschiedene Wohnstraßen mit Breiten von 4,50 m bis 6,50 m
erschlossen werden. Diese Straßen werden auf Grund des zu erwartenden „geringen
Verkehrsaufkommens“ als niveaugleiche Mischflächen ausgebildet. Hier soll eine
Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gelten.
An geeigneten Standorten ist im Straßenraum zusätzliche Verkehrsberuhigung
durch Pflanzbeete vorzusehen.
Die östlich angrenzende Kornstraße wird im
Abschnitt „An der Ohe“ bis „Kornstraße 10“ in der vorhandenen Profilbreite von
ca. 7,50 m ausgebaut.
Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt
auszubauen:
- „An der Ohe“ von der Oldenburger Straße bis zur Kornstraße
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Fahrbahn
in Asphaltbauweise einschl. Rinnen 5,50
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite 13,50
m
- Innere Erschließungsstraßen, 6,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne
6,50 m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite
6,50 m
- Innere Erschließungsstraßen/Stichstraßen, 4,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinne 4,50
m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite: 4,50
m
- Kornstraße im Abschnitt „An der Ohe“
bis „Kornstraße 10“
Gehweg
in Pflasterbauweise mit Rundbord 2,00
m
Fahrbahn
in Asphaltbauweise einschl. Rinnen 5,50
m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten
Regelprofilbreite
7,50 m