Festlegung der Ausbauart
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für
Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Kornblumenweg:
§ Fahrbahn in Asphalt einschl. Rinne 5,00
m
§ Gehweg (Westseite) in Betonsteinpflaster 1,75
m
§ Parkstreifen im Wechsel mit Grün in
Abhängigkeit der vorh.
Breite auf der
Ostseite 2,00
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§
Beleuchtung:
systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite:
8,75
m
Im Bebauungsplan
ausgewiesene Parkflächen werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
Nördliche Stichstraße
6,50 m:
§ Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl.
Rinne 4,75
m
§ Gehweg in Betonsteinpflas 1,75
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§ Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite:
6,50
m
Stichstraßen 6,00 m:
§ Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl.
Rinne 6,00
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§
Beleuchtung:
systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite: 6,00
m
Ausbauquerschnitte
Kornblumenweg
Stichstraßen
Lageplan
Sachverhalt:
Der Landkreis Vechta beabsichtigt auf
kreiseigenen Flächen östlich des Kornblumenweges bzw. westlich und nördlich des
Schulzentrums Nord Wohnbauflächen zu entwickeln.
Im Geltungsbereich des
B-Planes wird die Ersterschließung der Wohnbauflächen derzeit durchgeführt. Für
den späteren Endausbau ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der
Erschließungsstraßen beschlossen werden.
Die Erschließung der
Wohnbauflächen erfolgt ausgehend vom Kornblumenweg über drei Stichstraßen.
Der Kornblumenweg ist in
Teilbereichen bereits ausgebaut. Im Bestand ist eine asphaltierte Fahrbahn mit
Gehweg auf der Westseite vorhanden. Der bereits vorh. Querschnitt wird
fortgeführt. In einigen Bereichen werden Parkplätze vorgesehen.
Für die Stichstraßen, die an den
Kornblumenweg anschließen, soll die Ausbauart entsprechend der verkehrlichen
Funktion festgelegt werden.
Für die nördliche Straße mit Wendehammer
ergibt sich ein Regelquerschnitt von 6,5 m. Für die anderen beiden Straßen
ergibt sich ein Regelquerschnitt von 6,0 m.
Die Stichstraßen sollen in
Pflasterbauweise hergestellt werden. Insbesondere um Bereich der nördlichen
Straße verlaufen mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen u.a. eine Haupttrinkwasserleitung
DN 400. Um diese im Schadensfall leichter zugänglich zu machen, ist die
Pflasterbauweise vorgesehen.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Straßen in Anlehnung an den angrenzenden B-Plan Nr. 154 wie
folgt auszubauen:
Kornblumenweg:
§ Fahrbahn in Asphalt einschl. Rinne 5,00
m
§ Gehweg (Westseite) in Betonsteinpflaster 1,75
m
§ Parkstreifen im Wechsel mit Grün in
Abhängigkeit der vorh.
Breite auf der
Ostseite 2,00
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§ Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite:
8,75
m
Im Bebauungsplan
ausgewiesene Parkflächen werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
Nördliche Stichstraße
6,50 m:
§ Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl.
Rinne 4,75
m
§ Gehweg in Betonsteinpflas 1,75
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§
Beleuchtung:
systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite:
6,50
m
Stichstraßen 6,00 m:
§ Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl.
Rinne 6,00
m
§ Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Einläufen
§ Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung
Gesamtprofilbreite:
6,00
m