Betreff
Ausbau der Erschließungsstraße im Bereich des B-Planes Nr. 169 - "Wohngebiet östlich des Kornblumenweges" in Vechta
Festlegung der Ausbauart
Vorlage
66/204/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

Kornblumenweg:

§  Fahrbahn in Asphalt einschl. Rinne                                                                               5,00 m

§  Gehweg (Westseite) in Betonsteinpflaster                                                                1,75 m

§  Parkstreifen im Wechsel mit Grün in Abhängigkeit der vorh.

Breite auf der Ostseite                                                                                                       2,00 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                    8,75 m

 

Im Bebauungsplan ausgewiesene Parkflächen werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Nördliche Stichstraße 6,50 m:

§  Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne                                                         4,75 m

§  Gehweg in Betonsteinpflas                                                                                              1,75 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                      6,50 m

 

Stichstraßen 6,00 m:

§  Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne                                                         6,00 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                     6,00 m

 

 

 

Ausbauquerschnitte

 

Kornblumenweg

 


 

Stichstraßen

 

Lageplan

 

 

 

Sachverhalt:

Der Landkreis Vechta beabsichtigt auf kreiseigenen Flächen östlich des Kornblumenweges bzw. westlich und nördlich des Schulzentrums Nord Wohnbauflächen zu entwickeln.

Im Geltungsbereich des B-Planes wird die Ersterschließung der Wohnbauflächen derzeit durchgeführt. Für den späteren Endausbau ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der Erschließungsstraßen beschlossen werden.

Die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgt ausgehend vom Kornblumenweg über drei Stichstraßen.

Der Kornblumenweg ist in Teilbereichen bereits ausgebaut. Im Bestand ist eine asphaltierte Fahrbahn mit Gehweg auf der Westseite vorhanden. Der bereits vorh. Querschnitt wird fortgeführt. In einigen Bereichen werden Parkplätze vorgesehen.

Für die Stichstraßen, die an den Kornblumenweg anschließen, soll die Ausbauart entsprechend der verkehrlichen Funktion festgelegt werden.

Für die nördliche Straße mit Wendehammer ergibt sich ein Regelquerschnitt von 6,5 m. Für die anderen beiden Straßen ergibt sich ein Regelquerschnitt von 6,0 m.

Die Stichstraßen sollen in Pflasterbauweise hergestellt werden. Insbesondere um Bereich der nördlichen Straße verlaufen mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen u.a. eine Haupttrinkwasserleitung DN 400. Um diese im Schadensfall leichter zugänglich zu machen, ist die Pflasterbauweise vorgesehen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen in Anlehnung an den angrenzenden B-Plan Nr. 154 wie folgt auszubauen:

 


 

Kornblumenweg:

§  Fahrbahn in Asphalt einschl. Rinne                                                                               5,00 m

§  Gehweg (Westseite) in Betonsteinpflaster                                                                1,75 m

§  Parkstreifen im Wechsel mit Grün in Abhängigkeit der vorh.

Breite auf der Ostseite                                                                                                       2,00 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                      8,75 m

 

Im Bebauungsplan ausgewiesene Parkflächen werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Nördliche Stichstraße 6,50 m:

§  Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne                                                         4,75 m

§  Gehweg in Betonsteinpflas                                                                                              1,75 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                      6,50 m

 

Stichstraßen 6,00 m:

§  Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne                                                         6,00 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

§  Beleuchtung: systemgerechte Beleuchtung

Gesamtprofilbreite:                                                                                                                      6,00 m

                                              

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein