Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Für eine Neubebauung der zukünftig zur Verfügung stehende Grundstücke der heutigen Feuerwehrtechnischen Zentrale bzw. der Einsatzleitstelle an der Oldenburger Straße 23 (Flur 8, Flurstücke 256/7 und 259/4 der Gemarkung Vechta) soll eine Konzeptvergabe durchgeführt werden. Die von der Verwaltung aufgestellten städtebauliche Vergabekriterien/Rahmenbedingungen sollen nach Abstimmung mit dem Landkreis der Konzeptvergabe zu Grunde gelegt werden.“
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 157 - 1. Änderung „Neubau der Feuerwehr Vechta an der
Oldenburger Straße zwischen Mohn- und Distelweg“ wurde der erste Grundstein für
die Entstehung des neuen Standortes der feuertechnischen Zentrale/
Einsatzleitstelle (FTZ/ELS) an der Oldenburger Straße gelegt. Nach Abschluss
der Bauarbeiten wird die FTZ und die ELS an ihren neuen Standort umziehen. Das
alte Grundstück an der St.-Florian-Straße / Oldenburger Straße soll für ein
innerstädtischen Wohnprojekt zur Verfügung gestellt werden.
Eigentumsverhältnisse/Baurecht:
Das ca. 6.700 qm große Grundstück
an der Oldenburger Straße 23 / St.-Florian-Straße gehört zurzeit dem Landkreis
Vechta als auch zu Teilen der Stadt Vechta. Eine ca. 1.000 qm große Teilfläche
des Grundstückes wurde für die Erweiterung des südlich gelegenen Lidl-Marktes
vorgesehen (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 195 „Erweiterung des Lidl-
Verbrauchermarktes westliche des Oldenburger Straße“ vom 27.04.2022). Für den
Rest des Grundstückes gibt es zurzeit keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Die
Genehmigung des Vorhabens erfolgt entweder nach § 34 BauGB oder (falls
erforderlich) über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Hier könnten über den
dazugehörigen Durchführungsvertrag alle planerischen Inhalte verbindlich
festgelegt werden.
Konzeptvergabe:
Um am zentralen/ innerstädtischen
Standort an der Oldenburger Straße/ St.-Florian-Straße ein lebendiges,
gemischtes Quartier mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität
entstehen zu lassen, soll das Grundstück über eine Konzeptvergabe veräußert
werden. Die Kriterien können die Kommunen nach ihren Zielen aufstellen und
gewichten.
Ablauf der Konzeptvergabe:
- Festlegung der Rahmenbedingungen für
eine zukünftige Bebauung. Diese umfassen z. B.:
·
Das Maß
der geplanten baulichen Nutzung (wie: Anzahl der Geschosse, Grundflächen, Höhen
etc.),
·
Den
Umfang des zu schaffenden geförderten Wohnraums sowie
·
Nachhaltigkeitskriterien
(wie: Energie- und Mobilitätskonzept, Ressourcenschutz sowie
Freiraumgestaltung).
·
Den
Kaufpreis, in Abstimmung mit dem Landkreis
- Die Durchführung des Vergabeverfahrens
wird bekannt gegeben und über die Auswahl eines
Entwurfs entscheidet eine Jury
Im Anschluss werden verpflichtende vertragliche Regelungen zur Entwurfsumsetzung
zwischen der Stadt und dem Investor getroffen.
Städtebauliche Vergabekriterien/Rahmendedingungen:
Städtebauliche Zielsetzung für
die Planung ist die Realisierung eines innerstädtischen Wohnprojekts, das aus
zwei voneinander unabhängigen Vorhaben bestehen soll, die sich in das bauliche
Umfeld einfügen und die in einer hochwertigen
architektonischen und städtebaulichen Qualität ausgeführt werden sollen.
Insgesamt soll ein tragfähiges
und nachhaltiges Nutzungs- und Wohnkonzept unter Berücksichtigung energetischer
und ökologischer Gesichtspunkte verwirklicht werden.
Vorhaben 1
Der zur Oldenburger Straße
ausgerichtete Gebäudekörper, dessen äußerer Bebauungsrahmen in der Anlage
dargestellt ist, soll aus einem mindestens zwei- und maximal dreigeschossigen
Gebäude bestehen. Die Obergrenze der durch das Gebäude versiegelten Flächen soll
40 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen (GRZ 1 = 0,4).
Im Erdgeschoss soll eine im
zentralen Innenstadtbereich dringend benötigte Kindertagesstätte mit mindestens
fünf – nach Möglichkeit sechs – Gruppen entstehen. Die erforderlichen Frei- und
Spielflächen sollen schwerpunktmäßig auf den nördlich des Gebäudes gelegenen
Flächen entstehen, so dass diese auch eine Grünpufferfunktion für die
umliegende Wohnbebauung bilden. Sollten im Erdgeschoss Restflächen verbleiben,
können diese zu Wohnzwecken oder für eine nicht störende gewerbliche Nutzung
genutzt werden.
In den Obergeschossen sollen
Wohnungen entstehen, wobei sich die konkrete Anzahl aus den Regelungen des
Konzepts zur verträglichen Nachverdichtung in der Stadt Vechta
(Verdichtungskonzept) ergibt. Dabei ist ein Anteil von öffentlich gefördertem
Mietwohnraum von mindestens 15 % zu berücksichtigen, davon mindestens zwei
Drittel für Haushalte im unteren Einkommenssegment. Alternativ können die
Wohnungen auch privat finanziert werden, wenn die Mietpreis- und
Belegungsbindung entsprechend den aktuellen Förderbedingungen der NBank
gesichert wird. Der laut den Leitlinien zur Wohnraumversorgung für die Vergabe
von städtischen Grundstücken für eine Mehrfamilienhausbebauung festgelegte
Anteil von 30 % für geförderten Mietwohnraum wird aufgrund der hier
einzuplanenden Kindertagesstätte auf 15 % reduziert.
Die für die Wohnnutzung
erforderlichen Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen, deren
Zufahrt über die Oldenburger Straße erfolgt.
Vorhaben 2
Die laut der städtebaulichen
Konzeption für den Bereich westlich der St.-Florian-Straße zu entwickelnden
Vorhaben sollen analog zu der hier bereits vorhandenen Bebauung aus maximal
zweigeschossigen Hausgruppen bestehen und sich in dem dargestellten Bebauungsrahmen
bewegen.
Hier sind ausschließlich
Wohngebäude zulässig. Alternativ zu den genannten Hausgruppen sind auch
Mehrfamilienhäuser zulässig. Die Obergrenze der durch die Gebäude versiegelten
Flächen soll 40 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen (GRZ 1 = 0,4).
Die konkrete Anzahl der
zulässigen Wohnungen ergibt sich auch hier aus den Regelungen des Konzepts zur
verträglichen Nachverdichtung in der Stadt Vechta (Verdichtungskonzept). Dabei
ist ein Anteil von öffentlich gefördertem Mietwohnraum von insgesamt mindestens
30 % zu berücksichtigen, davon mindestens zwei Drittel für Haushalte im unteren
Einkommenssegment. Alternativ können die Wohnungen auch privat finanziert
werden, wenn die Mietpreis- und Belegungsbindung entsprechend den aktuellen
Förderbedingungen der NBank gesichert wird.
Die verkehrliche Erschließung
soll ausschließlich über die St.-Florian-Straße erfolgen. Die Unterbringung der
erforderlichen Stellplätze sollte in einer Tiefgarage vorgesehen werden
Die detaillierten
Beurteilungskriterien zur Bewertung der Entwürfe werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens festgelegt.