Betreff
Ausbau der Erschließungsstraßen im Bereich des B-Planes Nr. 184 „Wohngebiet am Siegeweg“
Festlegung der Ausbauart
Vorlage
66/015/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

Die Erschließungsstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 184 „Wohngebiet am Siegeweg“ sollen im Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:

 

„Siegeweg“ Wohnstraße 8,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,50 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise

6,00 m

Entwässerung: angrenzenden Graben

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

Regelprofilbreite

8,50 m

 

 

Innere Erschließungsstraße, 6,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen

6,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

Regelprofilbreite

6,50 m

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 184 „Wohngebiet am Siegeweg“ auf. Der Ausbau der Straßen im Geltungsbereich des B-Planes werden im Rahmen einer Erschließung städtischer Wohnbauflächen ausgeführt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der Erschließungsstraßen beschlossen werden.

Die Straße „Siegeweg“ soll, auf Grund des Schutzkorridors der vorhandenen Ölleitung, in einer Gesamtprofilbreite von 8,50 m einschl. Nebenanlagen ausgebaut werden. Der vorhandene Baumbestand und der Entwässerungsgraben bleibt bestehen und wird zur Straßenentwässerung genutzt. Innerhalb des Plangebietes sollen die Wohnbauflächen über 6,50 m breite Wohnwege erschlossen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:

„Siegeweg“ Wohnstraße 8,50 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,50 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise

6,00 m

Entwässerung: angrenzenden Graben

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

Regelprofilbreite

8,50 m

 

 

Innere Erschließungsstraße, 6,50 m

 

Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne

6,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

Beleuchtung: systemgerechte Leuchten

 

Regelprofilbreite

6,50 m

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein