Festlegung der Ausbauart
Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende
Beschlussfassung vor:
Die
Erschließungsstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 184 „Wohngebiet am Siegeweg“ sollen im
Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:
„Siegeweg“
Wohnstraße 8,50 m
Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord |
2,50 m |
Fahrbahn in Asphaltbauweise |
6,00 m |
Entwässerung: angrenzenden Graben Beleuchtung: systemgerechte Leuchten |
|
Regelprofilbreite |
8,50 m |
Innere
Erschließungsstraße, 6,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinnen |
6,50 m |
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung: systemgerechte Leuchten |
|
Regelprofilbreite |
6,50 m |
Sachverhalt:
Die
Stadt Vechta stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 184 „Wohngebiet am Siegeweg“ auf. Der Ausbau der Straßen im
Geltungsbereich des B-Planes werden im Rahmen einer Erschließung städtischer
Wohnbauflächen ausgeführt. Hierfür ist es erforderlich, dass die
Regelquerschnitte der Erschließungsstraßen beschlossen werden.
Die
Straße „Siegeweg“ soll, auf Grund des Schutzkorridors der vorhandenen
Ölleitung, in einer Gesamtprofilbreite von 8,50 m einschl. Nebenanlagen
ausgebaut werden. Der vorhandene Baumbestand und der Entwässerungsgraben bleibt
bestehen und wird zur Straßenentwässerung genutzt. Innerhalb des Plangebietes
sollen die Wohnbauflächen über 6,50 m breite Wohnwege erschlossen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:
„Siegeweg“
Wohnstraße 8,50 m
Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord |
2,50 m |
Fahrbahn in Asphaltbauweise |
6,00 m |
Entwässerung: angrenzenden Graben Beleuchtung: systemgerechte Leuchten |
|
Regelprofilbreite |
8,50 m |
Innere
Erschließungsstraße, 6,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne |
6,50 m |
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung: systemgerechte Leuchten |
|
Regelprofilbreite |
6,50 m |