Betreff
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kapitelplatz, Bürgermeister-Kühling-Platz, Bürgermeister-Möller-Platz, Mühlenstraße und Burgstraße
Vorlage
23/041/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 7 der Stadt Vechta für den Bereich Kapitelplatz, Bürgermeister-Kühling-Platz, Bürgermeister-Möller-Platz, Mühlenstraße und Burgstraße tritt mit folgenden Inhalt in Kraft:


 

Satzung Nr. 7 der Stadt Vechta

über ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

für den Bereich Kapitelplatz, Bürgermeister-Kühling-Platz, Bürgermeister-Möller-Platz, Mühlenstraße und Burgstraße

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) 8) in Verbindung mit § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) hat der Rat der Stadt Vechta am ___________ folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für ein in § 2 näher bezeichnetes Gebiet in der Stadt Vechta steht der Stadt Vechta ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

§ 2

 

Der Geltungsbereich besteht aus folgenden Flurstücken bzw. Flurstücksteilen:

 

Gemarkung       Flur        Flurstücke

 

Vechta           2                   195/1, 195/2, 196/1, 196/2, 197/2, 198/2, 199/2, 200/2, 201/2, 202, 203/2, 204/2, 205/2, 206/2, 207/2, 208/5, 208/7, 208/8, 208/9, 209/5, 209/6, 210/6, 210/9, 210/10, 211/6, 211/7, 212/6, 213/3, 214/5, 215/3, 215/6, 216, 217/1, 218/1, 219/1, 219/5, 220/1, 220/4, 220/5, 221/8, 222/1, 222/4, 222/5, 222/7, 223/1, 226/8, 242/5 (tlw.), 243/1, 245/3, 245/4, 245/6, 245/8, 246/14, 246/17 (tlw.), 248/2 (tlw.), 296/14.

 

 

 

Im anliegenden Kartenauszug, der Bestandteil dieser Satzung ist, ist der Geltungsbereich der Satzung dargestellt.

 

Werden innerhalb des Bereiches dieser Satzung Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Vechta, den

 

Stadt Vechta

 

 

Kristian Kater

Bürgermeister“

 

 

 

 

Sachverhalt:

Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Für den o.a. Bereich plant die Verwaltung derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Verwaltungs- und Dienstleistungsstandort Rathausumfeld“. Ziel der Bauleitplanung sind u.a. der Ensembleschutz im Umfeld des unter Denkmal stehenden Alten Rathauses, der Erhalt der städtebaulichen Struktur im Umfeld des Bee-Parks sowie Stärkung und Erhalt des vorhandenen zentralen Dienstleistungs- und Verwaltungsstandorts. 

 

Um hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung vor.

 

Der Geltungsbereich der Satzung besteht aus folgenden Flurstücken bzw. Flurstücksteilen:

 

 

Gemarkung       Flur        Flurstücke

 

Vechta            2                  195/1, 195/2, 196/1, 196/2, 197/2, 198/2, 199/2, 200/2, 201/2, 202, 203/2, 204/2, 205/2, 206/2, 207/2, 208/5, 208/7, 208/8, 208/9, 209/5, 209/6, 210/6, 210/9, 210/10, 211/6, 211/7, 212/6, 213/3, 214/5, 215/3, 215/6, 216, 217/1, 218/1, 219/1, 219/5, 220/1, 220/4, 220/5, 221/8, 222/1, 222/4, 222/5, 222/7, 223/1, 226/8, 242/5 (tlw.), 243/1, 245/3, 245/4, 245/6, 245/8, 246/14, 246/17, 248/2, 296/14.

 

Im anliegenden Kartenauszug, der Bestandteil der Satzung wird, ist der Geltungsbereich der Satzung dargestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein