Betreff
Bebauungsplan Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB
Vorlage
61/080/2024
Aktenzeichen
51/20/02 - 180
Art
Beschlussvorlage


Beschlussempfehlung:

1.       „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 BauGB und des §58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweg“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.“

2.       „Der Bebauungsplan Nr. 117 „Gewerbegebiet nördlich des Balzweges“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ aufgehoben.“

 

 

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 180 wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Balzweg zu schaffen. Neben der Sicherung der Entwicklungsperspektiven der bestehenden Betriebe soll zudem ein Angebot an gewerblichen Bauflächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben auf privaten Flächen geschaffen werden. Auf einer Teilfläche am Balzweg wird der Bebauungsplan Nr. 117 „Gewerbegebiet nördlich des Balzweges“ durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 180 überplant. Dieser Teilbereich wird mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes Nr.180 aufgehoben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180 wurde in der Zeit vom 24.01.2024 bis einschließlich 27.02.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

In der Anlage sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein