Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt,
Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung
vor:
„Nach Prüfung der während der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird dem Entwurf des neuen
Flächennutzungsplanes der Stadt Vechta zugestimmt.
Die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung einschließlich des
Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.“
Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplan wird
für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan
der Stadt Vechta stammt aus dem Jahre 1984 und wurde in den letzten Jahrzehnten
bereits über 90-mal geändert. Um die aktuellen Zielvorstellungen der
Stadtentwicklung gemeinsam mit Politik, Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher
Belange zu erarbeiten, wird der Flächennutzungsplan der Stadt Vechta neu
aufgestellt
Der Entwurf des
Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 15.06.2021 bis einschließlich 31.08.2021
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt und gleichzeitig den
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
In der Anlage sind die im
Rahmen des o. g. Verfahrens von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden
Abwägungsvorschläge aufgeführt.
Die Stellungnahmen sowie der
überarbeitete Auslegungsentwurf des Flächennutzungsplanes werden in der Sitzung
vorgestellt.