Beschlussempfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Vechta nimmt die Inhalte des
vorliegenden Ergänzungspapieres zum ISEK/VU Quartier Antoniusstraße (Stand
09.12.2022) zustimmend zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Vechta beschließt, dass das ISEK
(Stand 27.04.2022), das Ergänzungspapier (Stand 09.12.2022) sowie die ergänzte
Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand 09.12.2022) die Grundlage für die
Antragstellung von Städtebaufördermitteln und die spätere beabsichtigte
Durchführung der Städtebaufördermaßnahme bilden.
3.
Der Rat der Stadt Vechta beschließt, dass im Fall
der Aufnahme in die Städtebauförderung der durch Einnahmen und Fördermittel des
Landes/Bundes nicht gedeckte Teil der Kosten der Städtebaufördermaßnahme durch
die Stadt Vechta bereitgestellt wird.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 23.05.2022 hat die Stadt Vechta für das „Quartier
Antoniusstraße“ einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung – Programm
„Sozialer Zusammenhalt“ gestellt.
Im Zuge der Antragstellung in
die Städtebauförderung erfolgte am 08.11.2022 u. a. eine Bereisung des Gebietes
„Quartier Antoniusstraße“ durch das zuständige Ministerium (seit 08.11.2022
Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung) sowie die
NBank.
Im Zuge der Bereisung erfolgte
bzgl. der Einzelmaßnahmen „Modernisierung Liobaschule“, „Neubau
Kindertagesstätte“, „Modernisierung / Neubau Sport- und Schwimmhalle“,
„Neugestaltung Schulhof GSO“ folgende förderrelevante Abstimmung:
- Die geplante Neugestaltung Schulhof GSO dient anteilig der Schaffung von
Freiraum für den Stadtteil (öffentliche Nutzung außerhalb der Schulzeiten)
– die anteilige Förderung durch die Städtebauförderung kann mit 50 %
pauschaliert werden (diese Pauschalierung war bereits in der Kosten- und
Finanzierungsübersicht (KoFi) berücksichtigt, die der Beschlussfassung in
der Sitzung am 27.04.2022 zugrunde lag)
- Die geplante Modernisierung der Liobaschule für Vereine / Initiativen sowie
der geplante Neubau einer
Kindertagesstätte tragen zur Stärkung des Quartiers bei, auch wenn
Angebote gemacht werden, die sich nicht nur an die Bevölkerung im Quartier
Antoniusstraße richten. Vor diesem Hintergrund dienen die Maßnahmen zur
Erfüllung des Zwecks der städtebaulichen Erneuerung, so dass
voraussichtlich von einer anteiligen Anrechnung auf die Gesamtstadt
verzichtet werden kann, d.h. die Maßnahmen können voraussichtlich komplett
in der Städtebaufördermaßnahme berücksichtigt werden (abschließend erfolgt
die Prüfung auf Grundlage eines noch durch die Stadt auszuarbeitenden
Nutzungskonzeptes / Raumprogrammes). Sofern verfügbar sind andere
Fördermittel (RIT[1], RAT[2], NKiTaG[3]) vorrangig einzusetzen (in der KoFi,
die der Beschlussfassung in der Sitzung am 27.04.2022 zugrunde lag, wurde
zunächst von einer Pauschalierung (50 %) ausgegangen).
- Die bisherige Kosten- und
Finanzierungsübersicht enthielt keinen Ansatz für die Modernisierung / den Neubau der Schwimm- und Sporthalle, da
eine Beantragung von Mitteln aus dem Investitionspakt Sportstätten
vorgesehen war. Dieser wurde mittlerweile jedoch ausgesetzt. Vor diesem
Hintergrund soll die Maßnahme in der Städtebauförderung (StBauF)
vorgesehen werden. Im Rahmen der StBauF ist lediglich die Modernisierung
förderfähig (kein Ersatz-Neubau) - die Förderung für Sportstätten ist auf
insgesamt 3.000.000 € während der Gesamtmaßnahme „Quartier Antoniusstraße“
beschränkt.
Nach Auskunft des beauftragten Architekten ist eine Modernisierung der
Schwimmhalle voraussichtlich nicht wirtschaftlich – es wird von einer
Neuerrichtung ausgegangen. Im Rahmen der Städtebauförderung (StBauF) könnten
die Kosten für den Abriss berücksichtigt werden. Für den Ersatzbau sollen
alternative Förderprogramme recherchiert werden.
Mit Blick auf eine Modernisierung der Sporthalle wäre eine anteilige
Förderung für die öffentliche Nutzung (ohne Belegungszeiten durch Schule) bis
zu 3.000.000 € (3/3: 1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Stadt) möglich.
Die abgestimmten Inhalte
wurden im Nachgang der Bereisung in einem Ergänzungspapier zur ISEK/VU
ausgearbeitet (s. Anlage). Dieses Ergänzungspapier enthält zudem, wie vom Nds.
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gewünscht,
konkretere Informationen zu möglichen künftigen Nutzern der Liobaschule sowie
Ausführungen / Begründungen zur angedachten Verfahrenswahl für das Gebiet
„Quartier Antoniusstraße“.
Darüber hinaus ergeben sich
aus den dargestellten Verständigungen im Rahmen der Bereisung Änderungen in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht gegenüber der Kosten- und
Finanzierungsübersicht, die der Beschlussfassung am 27.04.2022 zugrunde lag.
Erläuterungen zur Aktualisierung der Kosten- und
Finanzierungsübersicht
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten steigen um
7.150.000 € für die Modernisierung der Sporthalle sowie 290.000 € für den
Abriss und ca. 6.000.000 € für den Neubau der Schwimmhalle (grobe
Kostenschätzungen).
Anteilige Kosten Städtebauförderung
Die anteiligen Kosten der
Städtebauförderung steigen um 6.040.000 € - diese Steigerung setzt sich
zusammen aus:
- anteiliger Förderansatz
Modernisierung der Sporthalle (öffentliche Nutzung) 3.000.000 € (max.
Förderung für die Modernisierung von Sportstätten)
- Abriss der Schwimmhalle (290.000 €)
- komplette Berücksichtigung der
Maßnahmen Modernisierung Liobaschule (+ 750.000 €) und Neubau
Kindergarten (+ 2.000.000 €)
Finanzierung
Gem. Erlass des Ministeriums
vom 23.05.2022 kann für Einzelmaßnahmen, die am 01.01.2022 noch nicht begonnen
worden waren, von der fiktiven Anrechnung von Straßenausbaubeiträgen abgesehen
werden. Somit entfällt der zusätzliche Eigenanteil der Stadt Vechta in der Höhe
von 2.525.000 €, der als fiktive Straßenausbaubeträge in die KoFi eingestellt
war (vgl. Mitteilung des Bgm. - Ausschuss
für Umwelt, Planung und Bauen 15.06.2022).
Nicht durch Einnahmen gedeckte Kosten
Aufgrund der dargestellten
Änderungen
- zusätzliche Maßnahmen „Modernisierung
Sporthalle“ und „Abriss und Neubau Schwimmhalle“
- komplette Berücksichtigung „Modernisierung
Liobaschule“ und „Neubau Kindergarten“ in StBauF
- Wegfall fiktiver
Straßenausbaubeiträge
steigen die nicht durch
Einnahmen gedeckten Kosten von 6.195.000 € (KoFi Stand 27.04.2022) auf
14.760.000 €.
Somit steigt der Eigenanteil der Stadt Vechta an der
Städtebauförderung auf 4.920.000 € (+ 2.855.000 €).
Der zusätzliche Eigenanteil der Stadt Vechta (nicht förderfähige
Kosten) sinkt mit Blick auf die bisher aufgeführten Maßnahmen auf 300.000 €
(- 5.275.000 €). Hinzu kommen zusätzliche nicht förderfähige Kosten für
neue Maßnahmen (Modernisierung Sporthalle, Neubau Schwimmhalle) in Höhe von
10.150.000 € (für den Neubau der Schwimmhalle sollen alternative
Förderprogramme recherchiert werden).
[1] Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
[2] Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT)
[3] Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)