Betreff
Bebauungsplan Nr. 189 Teil A 'Wohngebiet bei Suings Hof' mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
61/032/2024
Aktenzeichen
51 20 02/189
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

1.       „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 189 Teil A „Wohngebiet bei Suings Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.“

2.       „Der Bebauungsplan Nr. 44 „Hagen-Ringstraße / kl. Blomlage“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A „Wohngebiet bei Suingshof“ aufgehoben.“

 

 

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 189 Teil A „Wohngebiet bei Suings Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes „Wohnen mit Pferdehaltung“ in Vechta im Ortsteil Hagen zu schaffen. Auf einer Teilfläche an der Hagen-Ringstraße wird der Bebauungsplan Nr. 44 „Hagen-Ringstraße/ kl. Blomlage“ durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A überplant. Dieser Teilbereich wird mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A aufgehoben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Nachstehend sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein