Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
1. „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 189 Teil A „Wohngebiet bei Suings Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.“
2. „Der Bebauungsplan Nr. 44 „Hagen-Ringstraße / kl. Blomlage“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A „Wohngebiet bei Suingshof“ aufgehoben.“
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 189 Teil A
„Wohngebiet bei Suings Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines Sondergebietes „Wohnen mit Pferdehaltung“ in Vechta im
Ortsteil Hagen zu schaffen. Auf einer Teilfläche an der Hagen-Ringstraße wird
der Bebauungsplan Nr. 44 „Hagen-Ringstraße/ kl. Blomlage“ durch den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A überplant. Dieser
Teilbereich wird mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes Nr. 189 Teil A
aufgehoben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
wurde in der Zeit vom 12.02.2024
bis einschließlich 15.03.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Nachstehend sind die
im Rahmen des Verfahrens eingegangen
Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.