Betreff
Bebauungsplan Nr. 183 'Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße' Teilbereich A;
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB
Vorlage
61/086/2024
Aktenzeichen
51 20 02/183
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

1.       „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches  und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes der Bebauungsplan Nr. 183 „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ – Teilbereich A bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.

2.       Der Bebauungsplan Nr. 107 „Grafenhorststraße“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 183 Teilbereich A „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ aufgehoben.“

 

 

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr.183 „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ wird aufgestellt, um den Standort eines Gewerbebetriebes an der Lohner Straße planungsrechtlich abzusichern sowie dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür wird der sich im Plangebiet befindende Parkplatz überplant und auf eine Fläche nördlich des Hedwig-Stifts verlegt.

Der Teilbereich B des Bebauungsplanes, über den eine zusätzliche Stellplatzanlage südlich der Straße „Am Schützenplatz“ abgesichert werden sollte, soll vom Satzungsbeschluss ausgenommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 31.01.204 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

In der Anlage sind die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge aufgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein