Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
1. „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes der Bebauungsplan Nr. 183 „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ – Teilbereich A bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.
2. Der Bebauungsplan Nr. 107 „Grafenhorststraße“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 183 Teilbereich A „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ aufgehoben.“
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr.183 „Gewerbegebiet
zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ wird aufgestellt, um den Standort
eines Gewerbebetriebes an der Lohner Straße planungsrechtlich abzusichern sowie
dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür wird der sich
im Plangebiet befindende Parkplatz überplant und auf eine Fläche nördlich des
Hedwig-Stifts verlegt.
Der Teilbereich B des
Bebauungsplanes, über den eine zusätzliche Stellplatzanlage südlich der Straße
„Am Schützenplatz“ abgesichert werden sollte, soll vom Satzungsbeschluss
ausgenommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der
Zeit vom 31.01.204 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich
ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur Stellungnahme übersandt.
In der Anlage sind die im Rahmen
des Verfahrens eingegangen Stellungnahmen und die entsprechenden
Abwägungsvorschläge aufgeführt.