Neuaufstellung der Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Werbeanlagen - für den Bereich der Ausfallstraßen, des Stadtrings und der Ortsdurchfahrt Langförden - in der Stadt Vechta; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 A